B-4894_2017.pdf Rechtsprechung Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht markenschutzfähig, weil als beschreibend dem Gemeingut zuzurechnen Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht markenschutzfähig, weil als beschreibend dem Gemeingut zuzurechnen
Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht markenschutzfähig, weil als beschreibend dem Gemeingut zuzurechnen Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht markenschutzfähig, weil als beschreibend dem Gemeingut zuzurechnen