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«ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts

«ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts

Rechtsprechung
Markenrecht

«ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 24. November 2022 stellte die Berg-Käserei Gais AG beim IGE das Gesuch um Registrierung des Zeichens «ALPSTEIN» für diverse Michprodukte der Klasse 29 sowie Eiscreme der Klasse 30. Mit Verfügung vom 5. Juli 2023 wies das IGE dieses Gesuch ab, weil das Zeichen eine direkte Herkunftsangabe darstelle und damit zum Gemeingut zähle; zudem bestehe diesbezüglich ein Freihaltebedürfnis. Gegen diesen Entscheid erhob die Berg-Käserei Gais AG am 24. August 2023 Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

 

II.   Erwägungen unter dem Aspekt des Gemeingut-Charakters (Auszug / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)

1. Grundsätzliches:

a)  Gemäss Art. 2 Bst. a MSchG sind dem Gemeingut zugehörige Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen, sofern sie sich nicht im Verkehr durchgesetzt haben. (E. 2.2 erster Teil)

b) Als Teil des Gemeingutes gelten (i) Zeichen, denen die nötige Unterscheidungskraft bzw. die Eigenschaft als Hinweis auf eine bestimmte Betriebsherkunft der...

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