Eine pauschale Berufung auf Preisempfehlungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive mit der Behauptung, diese entsprächen den Marktpreisen, geht im Rahmen der Schadensbemessung nach Art. 42 Abs. 2 OR bei Urheberrechtsverletzungen fehl.
Der Beitrag behandelt die Appropriation Art – als Kunstgattung, welche sich bereits vorhandener Werken anderer Künstler bedient – mit Blick einerseits auf den kulturellen Hintergrund dieses Phänomens und anderseits dessen urheberrechtliche Problematik, beides unter Einbezug historischer Aspekte sowie von Fallbeispielen aus jüngerer Vergangenheit.
Die durch die Kläger geltend gemachte Verletzung von Urheberrechten an der Schrift «Le Monde Journal» durch die Schrift «Spectral» als Kopie («contrefaçon») setzt sich nicht durch, weil das Gericht der Auffassung ist, dass sich die charakteristischen Eigenheiten von «Le Monde Journal» in der kritisierten Schrift nicht wiederfinden.
Die Wiedergabe von vier Original-Musikstücken in extrem vereinfachten Versionen sprengt den Rahmen üblicher Bewilligungen zur Musik-Wiedergabe und setzt somit ein besonderes Einverständnis der Inhaber von Urheberrechten voraus. Mangels solchen Einverständnisses hat der Rechteinhaber Anspruch auf Schadenersatz etc.
Der Umschreibung NFT ist spätestens seit dem spektakulären Verkauf der digitalen Bildcollage „EVERYDAYS: THE FIRST 5000 DAYS“ des Künstlers Mike Winkelmann (alias Beeple) für knapp USD 70 Millionen im März 2021 nicht mehr zu entkommen.
Kantonsgericht Freiburg 102 2022 229 vom 10.2.2023
Die Gemeinsamen Tarife (GT) der Pro Litteris enthalten u.a. bei Nichteinreichung von Fragenformularen konkrete Voraussetzungen wie Mahnung mit Nachfristansetzung für potenzielle neue Benutzer urheberrechtlich geschützter Werke. Diese Regeln sind durch die Pro Litteris einzuhalten und entsprechend als erfüllt nachzuweisen.