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Die Pro Litteris hat alle formellen Voraussetzungen für Ermessens-Veranlagungen einzuhalten

Die Pro Litteris hat alle formellen Voraussetzungen für Ermessens-Veranlagungen einzuhalten

Rechtsprechung
Urheberrecht

Die Pro Litteris hat alle formellen Voraussetzungen für Ermessens-Veranlagungen einzuhalten

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Die A.__ (Pro Litteris) dient als Verwertungsgesellschaft für Kopiervergütungen und andere Urheberrechte und stellte der B.__ SA am 25. November 2021 eine Rechnung über CHF 128.65 für Fotokopien des Jahres 2021 sowie eine Rechnung über CHF 124.05 für die Datenverwendung zu internen Zwecken («redevance pour réseaux numériques internes») desselben Jahres. Analoge Rechnungen über CHF 26.15 und CHF 21.55 ergingen am 4. Februar 2022. Da diese Rechnungen nicht beglichen wurde, erhob die A.__ am 11. November 2022 gegen die B.__ SA Klage, wobei Erstere geltend machte, sie habe die fraglichen Beträge ermessensweise festgelegt, nachdem die B.__ SA ihr weder das betroffene Fragenformular noch eine Bestätigung bezüglich des Fehlens von gebührenbelasteten Tätigkeiten zugestellt hatte. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens machte einerseits die B.__ SA geltend, sie sei nicht gebührenpflichtig, weil sie im Bereich des Bauwesens tätig sei und keine Fotokopieranlage besitze. Anderseits machte die A.__ geltend, da die B.__ SA nie auf das fragliche Formular reagiert hatte, habe die Ermessensveranlagung als akzeptiert und dementsprechend definitiv zu...

iusNet IP 24.04.2023

 

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