Es besteht durchschnittliche Zeichenähnlichkeit, zumal die jüngere Marke die ältere vollständig übernimmt. Es entsteht ein Risiko der Rufausbeutung; dies insbesondere, weil die Widerspruchsmarke einen extrem hohen Bekanntheitsgrad geniesst und eines der drei Elemente des jüngeren Zeichens mit dem älteren identisch ist. Angesichts der Bekanntheit der Widerspruchsmarke ist unerheblich, dass «GOOGLE» keine Produkte des jüngeren Zeichens beansprucht, zumal eine Verbindung zu Software von Google entstehen kann.