iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Modulspezifische Rechtsgebiete > Markenrecht

Markenrecht

Markenrecht

«Bimbo QSR» erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (Lebensmittel und deren Vermarktung) als rassistisch und damit sittenwidrig

Rechtsprechung
Markenrecht
Gerade angesichts der in letzter Zeit zunehmenden Sensibilierung für Minderheiten bestätigt das BVGer mit Blick auf die dunkelfarbigen Minderheiten in der Schweiz den rassistischen Einschlag und damit die Sittenwidrigkeit von «Bimbo» im Zusammenhang mit den beanspruchten Lebensmitteln sowie deren Verwertung.
«Bimbo QSR» erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (Lebensmittel und deren Vermarktung) als rassistisch und damit sittenwidrig

«Hennessy (fig.)» und «Hennessy PARADIS (fig.)» sind für sämtliche beanspruchten Waren schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen dem IGE sind sowohl «Hennessy (fig.)» als auch «Hennessy PARADIS (fig.)» vollumfänglich schutzfähig. Zwar weichen die gewählten Form- und Farbgestaltungen nicht stark vom üblichen Formen- und Farbenschatz ab. Das Wortelement «Hennessy» ist jedoch für alle beanspruchten Produkte durchschlagend unterscheidungskräftig.
B-4112/2022 und 4122/2022 v. 10.4.2024

«AgentEco» wirkt für die beanspruchten Produkte (Reinigungsmittel i.w.S.) beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «AgentEco» mit Blick auf die beanspruchten Waren als beschreibend.

Im Vergleich gemeinsam kopfstehende Vierecke mit diagonalen Durchbrechungen werden durch andere Kriterien aufgewogen

Rechtsprechung
Markenrecht
Fehlende Verwechslungsgefahr: Die bei allen Marken kopfstehenden Vierecke mit diagonalen Durchkreuzungen genügen nicht für eine schädliche Zeichenähnlichkeit angesichts anderer vorhandener Unterschiede in den geometrischen Formen, erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise und nur schwacher Kennzeichnungskraft der klägerischen (älteren) Marken.
iusNet IP 25.06.2023

«ID NOW» wirkt für die beanspruchten medizinischen Diagnosegeräte beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «ID NOW» im Zusammenhang mit Produkten zum schnellen Erkennen von bakteriellen und viralen Krankheiten ohne weiteres als beschreibend sowie anpreisend. Dies um so mehr, als die betroffenen Fachkreise beim Erwerb der Ware eine erhöhte Aufmerksamkeit aufweisen.
B-1776/2023 v. 19.2.2024

Der orangen Farbe von Veuve Clicquot fehlt mangels relevanter Benutzung die Kennzeichnungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht
Das EUG widerspricht der Vorinstanz, wonach die fragliche Marke derivative Unterscheidungskraft erworben habe. Dabei betont es die Notwendigkeit direkter Beweise. Presseartikel und andere Publikationen sind relevant, wenn sie belegen, dass ein Zeichen als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen in einem bestimmten geografischen Umfeld wirkte.
iusnet IP 23.04.2024

Instagram-Bilder von Rihanna mit weissen Turnschuhen werden als Offenbarung eines Puma-Schuhdesign qualifiziert

Rechtsprechung
Markenrecht
Das EUG bestätigt, dass die durch die Klägerin eingereichten Fotos bzw. Instagram-Darstellungen von Rihanna mit weissen Turnschuhen von Puma als Belege zum Nachweis taugten, dass es sich um ein bereits offenbartes Vormodell des als zu schützen geltend gemachten Designs handelte.
iusnet IP 23.04.2024

Seiten