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Markenrecht

Markenrecht

«TRUEDEPTH» ist für gewisse Produkte (z.B. Computer als Oberbegriff) nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt den Ausschluss des Markenschutzes für «TRUEDEPTH» – als beschreibend – für alle Produkte, welche durch die massgebenden Verkehrskreise inhaltlich mit Tiefenschärfe in Verbindung gebracht werden, wobei «true» auch anpreisend als Hinweis auf die Qualität der betroffenen Waren wirke. Gleichzeitig wird die Anwendbarkeit der sog. Zweifelsfallregel im Rahmen gerichtlicher Überprüfung der Eintragungsfähigkeit verneint.
iusNet IP 23.10.2023

Sportsocken mit Gestaltungen am Fussrist bzw. Sockenschaft und Lasche am Schaftende nicht als Warenbildmarke schutzfähig

Kommentierung
Markenrecht
Eine Warenbildmarke, welche die Abbildung einer Sportsocke beinhaltete, wurde vom Bundesverwaltungsgericht anhand der für Formmarken geltenden Voraussetzungen beurteilt und am Ende für nicht schutzfähig befunden, weil sie durch gemeinfreie Elemente geprägt war, welche banal-üblichen Charakter aufwiesen und rein dekorativ oder funktional bedingt waren.
Fabio Versolatto
iusNet IP 28.08.2023

Der Abbildung eines Brötchens mit Herzverzierung fehlt für Backwaren die nötige Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht

R 870/2022-5

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

R-870/2022-5 v. 6.7.2023

Trotz deutlich abgelaufener Frist für die Einreichung einer Nichtigkeitsklage wird dieselbe behandelt wegen offensichtlich sowohl heutiger wie auch auf den Zeitpunkt des Marken-Eintragungsgesuches zutreffender Banalität bzw. fehlender Originalität des Zeichens. Materiellrechtlich erweist sich das Zeichen als nichtig; denn insgesamt besteht die Marke nur aus branchenüblichen, nicht unterscheidungskräftigen Elementen, welche bei den massgebenden Verkehrskreisen nicht in Erinnerung bleiben.
iusNet IP 28.08.2023

Die nötige Unterscheidungskraft fehlt einem Zeichen, welches dem «I love you»-Emoji entspricht

Rechtsprechung
Markenrecht

R 2305/2022

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

R 2305/2022-2 v. 1.6.2023

Die zweite Beschwerdekammer des EUIPO bestätigt, dass das beantragte Zeichen nicht die verlangte minimale Unterscheidungskraft aufweist, da es dem Emoji für «I love you» gleichkommt. Das Zeichen wirkt auf Seite der massgebenden Verkehrskreise als allgemeine Werbebotschaft bzw. positive Konnotation allgemeinster Art, weshalb es nichts enthält, was als Hinweis auf die Herkunft der betroffenen Dienstleistungen hinweisen könnte.
iusNet IP 28.08.2023

Die Widerspruchsmarke «EVAX» setzt sich gegen «eva intima» und «eva intima (fig.)» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Teile der Produkte sind identisch, andere unterscheiden sich aber so, dass eine teilweise Gutheissung bezüglich «eva intima» erfolgt. Bezüglich «eva intima (fig.)» erfolgt eine völlige Gutheissung unter Betonung auf die Zeichenunterschiede gegenüber der Widerspruchsmarke, wobei das figürliche Element im jüngeren Zeichen unbeachtet bleibt: Es sei zwar erheblich grösser im Vergleich zu den übrigen Elementen, falle jedoch – obschon originell und einfach zu erinnern – gegenüber «eva» und «evax» nicht genügend ins Gewicht.
iusNet IP 28.08.2023

Ein dreidimensionales Zeichen mit besonderer technisch-orientierter Flaschenform ist nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen ist nicht eintragungsfähig, weil seine wesentlichen Merkmale (Flaschenform mit verjüngtem Ein- und Ausgussbereich; bauchigem, nach unten verjüngtem Teil; Wulst bzw. bauchigem Hauptteil, der den breiteren oberen Teil vom engeren unteren des Behältnisses absetzt) dem entsprechen, was zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Daran ändert auch die Frage nichts, ob die Kombination der einzelnen Gestaltungselemente dem Behältnis einen ästhetischen Gesamtwert vermittelt.
iusNet IP 28.08.2023

Das Zeichen «[Apfel] (fig.)» von Apple ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Im Gegensatz zur Vorinstanz, welche dem fraglichen Apfel die verlangte Unterscheidungskraft wegen beschreibenden Inhalts absprach, qualifiziert das BVGer das Zeichen «[Apfel] (fig.)» als vollumfänglich schutzfähig, weil es für alle beanspruchten Waren weder beschreibend wirke noch ein Freihaltebedürfnis bestehe. Dabei setzt sich das Gericht detailliert mit jüngerer bundesgerichtlicher Rechtsprechung zu Zeichen mit Beanspruchung von inhaltsbezogenen Produkten auseinander.
iusNet IP 28.08.2023

«You See Augenlaser» setzt sich gegen «EYE SEE YOU AUGENLASER (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar bestehen Ähnlichkeiten zwischen Produkten und Zeichen. Eine Verwechslungsgefahr wird jedoch verneint, weil die ältere Marke nur eine minimale Kennzeichnungskraft aufweist, das Bild in der jüngeren Marke deren beschreibenden Charakter dank Originalität aufwiegt und die massgebenden Verkehrskreise eine erhöhte Aufmerksamkeit aufweisen. Die besondere Gestaltung in der Schrift der jüngeren Marke bleibt unbeachtlich, weil das ältere Zeichen eine reine Wortmarke ist.
iusNet IP 28.08.2023

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