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Markenrecht

Markenrecht

«NOT MILK» ist für die beanspruchten Produkte (Lebensmittel ohne Milchbestandteile) nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das EUG bestätigt den beschreibenden Charakter des fraglichen Zeichens. Die besondere Darstellung und Farbgebung treten gegenüber dem klar und direkt verständlichen beschreibenden Aspekt des Ausdrucks «not milk» in den Hintergrund.
EUG T-320/23 v. 8.5.2024

«SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «SAMTHUS» mit Blick auf die streitigen Waren, da sie im Zusammenhang mit Samt-Textilien stehen, ohne weiteres als Hinweis auf die Produkte.
B-5883/2023 v. 2.4.2024

«OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «OXYCARE» mit Blick auf die streitigen Geräte und Dienstleistungen ohne weiteres als Hinweis auf diese Produkte.
B-5637/2023 v. 2.4.2024

«Bimbo QSR» erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (Lebensmittel und deren Vermarktung) als rassistisch und damit sittenwidrig

Rechtsprechung
Markenrecht
Gerade angesichts der in letzter Zeit zunehmenden Sensibilierung für Minderheiten bestätigt das BVGer mit Blick auf die dunkelfarbigen Minderheiten in der Schweiz den rassistischen Einschlag und damit die Sittenwidrigkeit von «Bimbo» im Zusammenhang mit den beanspruchten Lebensmitteln sowie deren Verwertung.
«Bimbo QSR» erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (Lebensmittel und deren Vermarktung) als rassistisch und damit sittenwidrig

«Hennessy (fig.)» und «Hennessy PARADIS (fig.)» sind für sämtliche beanspruchten Waren schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen dem IGE sind sowohl «Hennessy (fig.)» als auch «Hennessy PARADIS (fig.)» vollumfänglich schutzfähig. Zwar weichen die gewählten Form- und Farbgestaltungen nicht stark vom üblichen Formen- und Farbenschatz ab. Das Wortelement «Hennessy» ist jedoch für alle beanspruchten Produkte durchschlagend unterscheidungskräftig.
B-4112/2022 und 4122/2022 v. 10.4.2024

«AgentEco» wirkt für die beanspruchten Produkte (Reinigungsmittel i.w.S.) beschreibend

Rechtsprechung
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Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «AgentEco» mit Blick auf die beanspruchten Waren als beschreibend.

Im Vergleich gemeinsam kopfstehende Vierecke mit diagonalen Durchbrechungen werden durch andere Kriterien aufgewogen

Rechtsprechung
Markenrecht
Fehlende Verwechslungsgefahr: Die bei allen Marken kopfstehenden Vierecke mit diagonalen Durchkreuzungen genügen nicht für eine schädliche Zeichenähnlichkeit angesichts anderer vorhandener Unterschiede in den geometrischen Formen, erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise und nur schwacher Kennzeichnungskraft der klägerischen (älteren) Marken.
iusNet IP 25.06.2023

«ID NOW» wirkt für die beanspruchten medizinischen Diagnosegeräte beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «ID NOW» im Zusammenhang mit Produkten zum schnellen Erkennen von bakteriellen und viralen Krankheiten ohne weiteres als beschreibend sowie anpreisend. Dies um so mehr, als die betroffenen Fachkreise beim Erwerb der Ware eine erhöhte Aufmerksamkeit aufweisen.
B-1776/2023 v. 19.2.2024

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