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Der orangen Farbe von Veuve Clicquot fehlt mangels relevanter Benutzung die Kennzeichnungskraft

Der orangen Farbe von Veuve Clicquot fehlt mangels relevanter Benutzung die Kennzeichnungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht

Der orangen Farbe von Veuve Clicquot fehlt mangels relevanter Benutzung die Kennzeichnungskraft

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 12. Februar 1998 beantragte die Veuve Clicquot Ponsardin SA (Vorgängerin der MHCS) die Registrierung des Zeichens 

als Unionsmarke für Produkte unter der allgemeinen Bezeichnung «Vins de Champagne». Mit Entscheid vom 20. Januar 2000 verweigerte das EUIPO die Eintragung im Wesentlichen mit der Begründung, dem Zeichen fehle die nötige Unterscheidungskraft. Nach diversen vorgängigen Verfahrensschritten (u.a. betr. die Verwendung richtiger Anmeldeformulare) erfolgte am 23. März 2007 eine Registrierung des Zeichens unter der Nummer 747'949, weil es infolge seiner Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe, und eine Übertragung der Marke auf die MHCS. Gegen diese Eintragung erfolgten wiederum mehrere Verfahrensschritte, bis die vierte Beschwerdekammer des EUIPO mit Entscheid vom 16. August 2022 im Rahmen eines Nichtigkeitsantrags seitens der deutschen Lidl Stiftung & Co.KG im Wesentlichen festhielt, es sei nachgewiesen, dass die massgebenden Verkehrskreise im Zeitpunkt des entsprechenden Antrags auf...

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