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Für die mit Lotterieveranstaltungen zusammenhängenden Produkte ist das Zeichen «EUROJACKPOT (fig.)» nicht schutzfähig

Für die mit Lotterieveranstaltungen zusammenhängenden Produkte ist das Zeichen «EUROJACKPOT (fig.)» nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Für die mit Lotterieveranstaltungen zusammenhängenden Produkte ist das Zeichen «EUROJACKPOT (fig.)» nicht schutzfähig

I. Ausgangslage

Am 13. November 2014 teilte die OMPI dem IGE gestützt auf eine Basiseintragung der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. oHG (nachfolgend auch Bf) vom 14. April 2014 in Deutschland die Schutzausdehnung der internationalen Registrierung Nr. 1'222'537 «EUROJACKPOT» (fig.)» für Produkte der Klassen 9, 16, 28, 35, 36, 41 und 42 mit, die sich wie folgt präsentiert: 

Mit Verfügung vom 10. April 2019 verweigerte das IGE der Bf die Schutzausdehnung für einen Teil der beanspruchten Produkte mit der Begründung, insoweit fehle es an einer konkreten Unterscheidungskraft. Gegen diesen Entscheid erhob die Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. oHG am 27. Mai 2019 Beschwerde beim BVGer.

Teilweise Gutheissung der Beschwerde

II. Erwägungen unter dem Aspekt des Gemeingutcharakters

1. Grundsätzliches:

a) Deutschland und die Schweiz sind Mitglied sowohl der PVÜ als auch des MMP. Art. 5 Abs. 1 MMP verweist bezüglich der Gründe für eine Schutzverweigerung auf das PVÜ, und Art. 6quinquies PVÜ stimmt inhaltlich im...

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