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Ein Unternehmen, welches Waren lagert, begeht nur dann eine Markenrechtsverletzung, wenn es, wie der Verkäufer, den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen

Ein Unternehmen, welches Waren lagert, begeht nur dann eine Markenrechtsverletzung, wenn es, wie der Verkäufer, den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen

Kommentierung
Markenrecht

Ein Unternehmen, welches Waren lagert, begeht nur dann eine Markenrechtsverletzung, wenn es, wie der Verkäufer, den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen

A. Ausgangslage

Die Coty Germany GmbH (im Folgenden: Coty), die Parfums vertreibt, hält eine Lizenz an der Marke DAVIDOFF, die für die Waren «Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege» Schutz beansprucht.

Amazon Services Europe (im Folgenden: Amazon) eröffnet auf der Webseite www.amazon.de im Bereich «Amazon-Marketplace» Drittanbietern die Möglichkeit, für ihre Waren Verkaufsangebote einzustellen. Die Kaufverträge über die so vertriebenen Waren kommen zwischen den Drittanbietern und den Käufern zustande. Die Drittanbieter haben zudem die Möglichkeit, sich an dem Programm «Versand durch Amazon» zu beteiligen, bei dem die Waren durch Unternehmen des Amazon-Konzerns, darunter auch Amazon FC Graben (im Folgenden: Amazon FC), die ein Lager betreibt, gelagert werden. Der Versand der Waren erfolgt über externe Dienstleister.

Am 8. Mai 2014 bestellte ein Testkäufer von Coty über die Webseite www.amazon.de einen Flakon des Parfums «Davidoff Hot Water EdT 60 ml», der von einer Drittanbieterin und im Rahmen des Programms «Versand durch Amazon» versandt wurde. Coty versandte der Verkäuferin eine Abmahnung mit der Begründung, die Markenrechte seien in Bezug auf die Amazon FC im Rahmen dieses Programms von der Verkäuferin überlassenen Waren nicht erschöpft, da diese nicht unter dieser Marke vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in der Union in den Verkehr gebracht worden seien. Die Verkäuferin gab hierauf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Daraufhin forderte Coty Amazon auf, ihr alle mit Davidhoff versehenen Parfumflakons, die für die Verkäuferin gelagert würden, herauszugeben. Amazon kam dieser Forderung nach und übersandte ein Paket mit 30 Flakons. Es stellte sich heraus, dass noch ein anderer Verkäufer beteiligt war, weshalb Coty Amazon aufforderte auch für diesen Name und Adresse herauszugeben. Hier teilte Amazon mit, dass...

iusNet IP 27.04.2020

 

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