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«acara» setzt sich gegen «AICARE (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-2473/2022 v. 5.4.2023

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar bejaht es eine Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit; indessen führe die erhöhte Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise trotz normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke dazu, dass keine relevante Verwechslungsgefahr bestehe.
iusnet IP 25.06.2022

Die «SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG» erweist sich nicht als durchgesetzte Marke

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigte die Vorinstanz in allen Punkten. Die Glaubhaftmachung einer Verkehrsdurchsetzung ist der FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte nicht gelungen, weil die massgebenden Verkehrskreise über den Kreis dieser Fachpersonen hinausgehen und entsprechende Belege fehlen.
iusnet IP 25.06.2023

Die Widerspruchsmarke «CREED (fig.)» setzt sich gegen «FREED» sowie «FREED (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Nichtgebrauchseinrede misslang und es liegt eine Verwechslungsgefahr zwischen den angefochtenen Zeichen «FREED» sowie «FREED (fig.)» und der Widerspruchsmarke «CREED (fig.)» vor. Dies insbesondere aufgrund erheblicher Produkteähnlichkeit sowie Zeichenähnlichkeit, welche durch die teilweise vorhandenen grafischen Elemente nicht erheblich beeinflusst wird.
iusnet IP 25.06.2023

«AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «AI Brain» erweist sich mit Blick auf die durch das IGE nicht zugelassenen Produkte als beschreibend bzw. dem Gemeingut zugehörig und damit nicht eintragungsfähig. Es liegt kein Grenzfall vor, welcher für eine Eintragung im Zweifelsfall spräche. Eine Verkehrsdurchsetzung wurde nicht geltend gemacht.
iusnet IP 25.06.2023

Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt den Entscheid des BVGer hinsichtlich der Produkte, welche im angefochtenen Entscheid nicht akzeptiert worden waren. Dabei steht im Vordergrund, dass die fraglichen Zeichen auf Seite der – leicht erhöht aufmerksamen – Verkehrskreise ohne besonderen Denk- oder Phantasieaufwand direkt beschreibend wirken.
iusnet IP 25.06.2023

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