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Neuerungen im deutschen Urheber- und Designrecht

Neuerungen im deutschen Urheber- und Designrecht

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Neuerungen im deutschen Urheber- und Designrecht

Das «Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs» schafft (mit Wirkung ab 1.12.2020, der Verkündung im deutschen Bundesamtsblatt) einen Rahmen für mehrere Rechtsbereiche, in denen die Wettbewerbsbedingungen verbessert werden sollen. Vorliegend interessieren insbes.

  • Neuerungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Abmahnungen im Urheberrecht und
  • eine sog. Reparaturklausel im Designrecht.

Quelle: Drucksache 19/12084 vom 18. September 2020
Angesichts der komplexen Darstellung in der genannten öffentlichen Quelle dient nachfolgend unter Ziffer III eine Übersicht der Veranschaulichung der beiden hievor erwähnten Themen.

I. Neuerungen zur Bekämpfung von Missbräuchen bei Abmahnungen im Urheberrecht

Im Rahmen eines Art. 4 des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wird auch das Urheberrecht revidiert. Dabei werden ebenfalls mit diesem Gesetz eingeführte Neuerungen im Lauterkeitsrecht in das Urheberrecht übernommen, wobei es im Wesentlichen um Folgendes geht:

  • Ziel von Abmahnungen soll die Abgabe einer mit angemessener Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung sein, um dadurch eine Streitbeilegung ohne
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iusNet IP 20.12.2020

 

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