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Urheberrecht

Urheberrecht

Du streaming au cloud computing : quel avenir pour la copie privée en Suisse?*

Fachbeitrag
Urheberrecht
Les moyens de reproduire des œuvres à des fins privées sont en pleine évolution. Le présent article examine sous un angle critique l’approche de l’avant-projet de révision de la LDA concernant la copie privée et les redevances. Il expose les solutions qui, de l’avis de l’auteur, seraient les plus opportunes, compte tenu des idées fondamentales qui sous-tendent le droit d’auteur suisse.
sic! 09/2016

Urheberrechtliche Beurteilung von «Embedding»

Fachbeitrag
Urheberrecht
Radio- und TV-Veranstalter bieten ihre Sendungen häufig auf ihren Websites in Form von Streams an, auf die entweder «live» (also laufend, zeitgleich und unverändert zur Originalsendung) zugegriffen werden kann oder die als On-Demand-Service (d. h. in Form einer fest gespeicherten Datei) bei Bedarf, also zu einem Zeitpunkt nach der Wahl des Nutzers, abgerufen werden können. Mithilfe von sog. Embedding können Embedding-Provider den Endnutzern Streams auf ihren eigenen Websites zum Konsum zur Verfügung stellen.
sic! 05/2016

Providerhaftung – auf dem Weg zum Urheberverwaltungsrecht?

Fachbeitrag
Urheberrecht
Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Urheberrecht modernisiert und im Namen der Pirateriebekämpfung eine Reihe neuer Pflichten für Internet-Service-Provider eingeführt werden sollen. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Vorschläge vor dem Hintergrund einer Darstellung der Grundzüge der Providerhaftung, also der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen, die von Dritten unter Verwendung ihrer Dienste begangen werden.
sic! 03/2016

Zur Beschleunigung des Tarifverfahrens im Urheberrecht

Fachbeitrag
Urheberrecht
Tarifgenehmigungsentscheide der Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten können heute bei zwei Rechtsmittelinstanzen angefochten werden: beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesgericht. Dieser doppelte Instanzenzug führt zu einer Verfahrensdauer, welche dem besonderen Bedürfnis nach rascher und endgültiger Entscheidung bei Tarifstreitigkeiten im Urheberrecht nicht genügend Rechnung trägt. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern sich dieses Verfahren verkürzen liesse, und plädiert für eine Direktbeschwerde ans Bundesgericht.
sic! 02/2016

Die Anwendbarkeit des GT 12 auf Catch-up-TV von Programmen des Pay-TV

Fachbeitrag
Urheberrecht
Die ESchK genehmigte mit den Beschlüssen vom 30. November 2012 bzw. 17. Dezember 2012 im Ge­nehmigungsverfahren betreffend den Gemeinsamen Tarif 12 (GT 12) den revidierten GT 12 (Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Set-Top-Boxen mit Speicher und vPVR), welcher per 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Dabei kommt die ESchK zum Schluss, dass es sich bei Catch-up-TV um einen Anwendungsfall der Verwendung zum Eigengebrauch handelt und Catch-up-TV damit der zwingenden Kollektivverwertung ­untersteht.
sic! 10/2015

Wie aus einer Fotografie ein Bild wird

Fachbeitrag
Urheberrecht

Die Fotografie aus bildtheoretischer und urheberrechtlicher Perspektive

Die urheberrechtliche Beurteilung von Fotografien erfolgt zumeist ausschliesslich innerhalb der Werkkategorie «fotografische Werke». Allerdings sind längst nicht mehr alle «Fotografien» rein fotografischer Natur, sondern Bilder. Für die Beurteilung von Bildern gelten jedoch teils andere, weiter gehende und auf jeden Fall spezifische Kriterien. Um dem Wesen von fotografischen Bildern gerecht zu werden, sind somit werk-adäquate Kriterien heranzuziehen. Damit dies in der rechtlichen Beurteilung nachvollzogen werden kann, bedarf es einer vorausgehenden bildtheoretischen Darlegung.
sic! 03/2015

Zivilrechtliches Verschulden bei der Verletzung von Schutzrechten

Fachbeitrag
Urheberrecht
Patentrecht
Markenrecht
Verschulden und Bösgläubigkeit sind von zentraler Bedeutung für die finan­ziellen Ansprüche des Schutzrechtsinhabers aus der Verletzung seiner immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte. Die Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Verschulden der Verletzer von Immaterialgüterrechten ist in der Schweiz jedoch spärlich. Der Beitrag bettet die vorhandene Rechtsprechung in die dogmatischen Grundlagen ein und würdigt die in der Lehre vertretenen Auffassungen kritisch.
sic! 01/2015

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