«Palace» bedeutet im französisch-sprachigen Umfeld «grosses Luxushotel». Soweit dort üblicherweise Waren angeboten werden, ist deren Beanspruchung durch das Zeichen «PALACE» beschreibend. Dies trifft z.B. zu auf Handtaschen, Portemonnaies, Regenschirme. Demgegenüber zählen z.B. Sportartikel nicht dazu. Weiter hält das BVGer fest, dass Einschränkungen der beanspruchten Waren auch im Zusammenhang mit dem Madrider Abkommen direkt beim IGE geltend gemacht werden können, sofern sie ausschliesslich die Schweiz betreffen.