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Das Zeichen «PALACE» ist bezüglich in Luxushotels oft angebotener Waren nicht schutzfähig

Das Zeichen «PALACE» ist bezüglich in Luxushotels oft angebotener Waren nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Das Zeichen «PALACE» ist bezüglich in Luxushotels oft angebotener Waren nicht schutzfähig

I. Ausgangslage

Am 8. Dezember 2016 wurde die Marke IR 1'322'021 «PALACE» der GSLT HOLDINGS Ltd, London (nachfolgend auch Bf), mit Basiseintragung in Grossbritannien für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 28 sowie 35 den Behörden der Bestimmungsländer notifiziert. Mit Verfügung vom 20. März 2019 verweigerte das IGE diesem Zeichen den Schutz, im Wesentlichen mit folgender der Begründung: Der Begriff Palace bedeute auf Französisch «grand hôtel de luxe», wobei solche Hotels oft kleine Boutiquen und Online-Shops betrieben. Entsprechend bezeichne «PALACE» den Verkaufsort diverser der beanspruchten Produkte und sei es daher beschreibend bzw. verfüge es für die Waren der Klassae 18 (vorbehältlich «cuir et imitations de cuir») sowie Waren der Klassen 25 und 28 nicht über die verlangte Unterscheidungskraft. Für die Dienstleistungen der Klasse 35 wurde der Schutz demgegenüber gewährt. Gegen diese Verfügung erhob die GSLT HOLDINGS Ltd. am 16. April 2019 Beschwerde beim BVGer. Dabei beantragte sie u.a. die Streichung der Waren «malles» sowie «parasols» der Klasse 18 aus dem Produkteverzeichnis und mehrere Einschränkungen bezüglich Waren in den Klassen 18 und 25, während...

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