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Gleichbehandlung

Das Zeichen «LOCKIT» ist für Utensilien, die nicht verschliessbar sind, genügend unterscheidungskräftig und damit markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Soweit das Zeichen «LOCKIT» sich auf Waren (insbes. Reiseutensilien) bezieht, die abgeschlossen werden können, wird «LOCKIT» durch die massgebenden Verkehrskreise ohne weiteres als Aufforderung zum Verschliessen dieser Waren verstanden, weshalb es insoweit zum Gemeingut gehört. Jedoch beansprucht das Zeichen auch Waren, die nicht abgeschlossen werden, nämlich die Produkte «porte-cartes (portefeuille)», für welche die Unterscheidungskraft der Marke mangels Verschliessbarkeit zu bejahen ist.
iusNet IP 28.2.2019

Das Zeichen „SHOE PASSION“ gehört in den Bereich des Gemeingutes

Rechtsprechung
Markenrecht

(B-7509/2016 v. 7.5.2018)

Mangels der nötigen Unterscheidungskraft ist die Marke „SHOE PASSION“ dem Bereich des Gemeingutes zuzuordnen. Der Begriff „shoe“ ist für im Zusammenhang mit Schuhen stehende Waren direkt beschreibend und wird in Verbindung mit der reklamehaften Angabe „passion“ als Qualitätshinweis bzw. Anpreisung sowohl des Angebots als auch des Anbieters aufgefasst. Der Hinweis auf das Gleichbehandlungsgebot geht fehl, weil die zum Vergleich angerufenen älteren Marken sich in relevanter Weise von der in Rede stehenden unterscheiden.
iusNet IGR 30.09.2018

Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ stellt eine für das massgebende Publikum leicht verständliche, in direkt beschreibender oder anpreisender Weise ohne weiteres auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu beziehende Wortkombination dar. Da somit ein Zeichen des Gemeingutes vorliegt, kann die Frage nach einer allfälligen Freihaltebedürftigkeit offen gelassen werden. Trotz einer Vielzahl herangezogener Vergleichsmarken ist auch kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gegeben.
iusNet IGR 23.08.2018

Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens

Rechtsprechung
Markenrecht
Die internationale Registrierung IR 1169244 „fig.“ (emballage) ist für die geltend gemachte Klasse 30 nicht im schweizerischen Markenregister einzutragen; denn es fehlt ihr die (originäre) Unterscheidungskraft und sie erweist sich als Gemeingut im Sinne von Art. 2 lit. a MSchG.
iusNet IGR 26.06.2018

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