Das jüngere Zeichen übernimmt das ältere integral und der Zusatz «CIRCUS» ist nicht dominant, weshalb eine erhebliche Zeichenähnlichkeit besteht. Die beanspruchten Sportbekleidungsartikel haben ähnliche Abnehmerkreise, sind qualitativ und preislich ähnlich und werden z.T. über gleiche Kanäle vertrieben. Demnach besteht eine Verwechslungsgefahr, zumal das Publikum Gefahr läuft, «CIRCUS» als Hinweis auf eine Untermarke der Klägerin zu verstehen. Die Klägerin belegt den Markengebrauch.