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Nichtgebrauch

Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren

Kommentierung
Markenrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hält im Urteil B-2627/2019 vom 23. März 2021 fest, dass jedermann ein administratives Löschungsverfahren einleiten kann. Die Motive sind irrelevant (kein Rechtsschutzinteresse notwendig). Das Rechtsmissbrauchsverbot (Art. 2 ZGB) kommt auch im administrativen Löschungsverfahren zur Anwendung, ist jedoch auf den sehr engen Streitgegenstand eines solchen Verfahrens beschränkt. Im Ergebnis kann ein sogenannter «Markentroll» somit eine nicht benutzte Marke löschen lassen.
Matthias Steinlin
iusNet IP 26.04.2021

Die Markenlöschung wegen Nichtgebrauchs setzt kein Rechtschutzinteresse des Antragstellers voraus, jedoch das Fehlen von Rechtsmissbrauch

Rechtsprechung
Markenrecht
Im Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs erfolgt keine Prüfung des Rechtsschutzinteresses, jedoch besteht der Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs und hat der Antragsteller den Nichtgebrauch mittels geeigneter Beweismittel glaubhaft zu machen. Dies kann z.B. aufgrund von Recherchen über die Nutzung der fraglichen Zeichen geschehen.
iusNet IP 26.04.2021

Das Zeichen «NITRO» setzt sich gegen «NITRO CIRCUS» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht
Das jüngere Zeichen übernimmt das ältere integral und der Zusatz «CIRCUS» ist nicht dominant, weshalb eine erhebliche Zeichenähnlichkeit besteht. Die beanspruchten Sportbekleidungsartikel haben ähnliche Abnehmerkreise, sind qualitativ und preislich ähnlich und werden z.T. über gleiche Kanäle vertrieben. Demnach besteht eine Verwechslungsgefahr, zumal das Publikum Gefahr läuft, «CIRCUS» als Hinweis auf eine Untermarke der Klägerin zu verstehen. Die Klägerin belegt den Markengebrauch.
iusNet IP 18.12.2020

Die Widerspruchsmarke «carl software (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «TC CARL (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Aufgrund der Zusammenhänge mit dem Computerbereich ist eine Produkteähnlichkeit trotz teilweiser Unterschiede der Waren und Dienstleistungen zu bejahen. Zwar führt die Übernahme von «carl» zu gewisser Zeichenähnlichkeit. Insbes. die deutlichen grafischen Unterschiede (schematisches Gesicht, Zusatz «TC» sowie Fehlen von «software») sprechen jedoch gegen eine relevante Verwechslungsgefahr seitens des strittigen Zeichens. Der Einwand des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke dringt infolge Gebrauchsnachweises nicht durch.
iusNet IP 19.10.2020

Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «SALVADOR DALI» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte

Rechtsprechung
Markenrecht
Im Zusammenhang mit der Einrede des Nichtgebrauchs gelingt es der Inhaberin des Zeichens «SALVADOR DALI» nicht, dessen markenmässigen Gebrauch für den relevanten Zeitraum ausreichend glaubhaft zu machen. Teilweise fehlt jeder Beleg bezüglich betroffener Klassen (16 und 25). Was die vorhandenen Belege (betr. Klasse 14) betrifft, schaffen sie entweder keinen Bezug zu einem Verkaufsdatum, berühren sie den relevanten Zeitraum nicht oder stehen sie in keinem glaubhaften Zusammenhang mit der Widerspruchsmarke.
iusNet IP 19.02.2020

Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Fundació Gala-Salvador Dali (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte

Rechtsprechung
Markenrecht
Im Zusammenhang mit der Einrede des Nichtgebrauchs gelingt es der Inhaberin des Zeichens «Fundació Gala-Salvador Dali (fig.)» nicht, dessen markenmässigen Gebrauch für den relevanten Zeitraum ausreichend glaubhaft zu machen. Teilweise fehlt jeder Beleg bezüglich betroffener Klassen (25 und 36). Was die vorhandenen Belege (betr. Klasse 14) betrifft, schaffen sie entweder keinen Bezug zu einem Verkaufsdatum, berühren sie den relevanten Zeitraum nicht oder stehen sie in keinem glaubhaften Zusammenhang mit der Widerspruchsmarke.
iusNet IP 19.02.2020

Die Widerspruchsmarke «CREMOLAN» weist bei Publikum mit erhöhtem Aufmerksamkeitsgrad keine schädliche Zeichenähnlichkeit mit «XEROLAN» auf

Rechtsprechung
Markenrecht
Produkte wie kosmetische Erzeugnisse werden durch das Publikum mit leicht reduzierter Aufmerksamkeit betrachtet; deshalb ist (u.a.) eine schädliche Zeichenähnlichkeit zwischen «CREMOLAN» und «XEROLAN» festzustellen. Für Produkte aus dem medizinischen und pharmazeutischen Bereich legt das Publikum demgegenüber eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag, weshalb eine schädliche Zeichenähnlichkeit zu verneinen ist.
iusNet IP 15.12.2019

Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte

Rechtsprechung
Markenrecht
Im Zusammenhang mit der Einrede des Nichtgebrauchs gelingt es der Inhaberin der Marke «Puma (fig.)» nicht, den markenmässigen Gebrauch für den relevanten Zeitraum – durch Dritte mit ihrem Einverständnis – ausreichend glaubhaft zu machen. Dies insbes. weil die Belege nicht ausreichen, um aufzuzeigen, dass die betroffenen Waren die betriebliche Sphäre der Markeninhaberin tatsächlich verlassen haben; dabei spricht auch ein Auftragsverhältnis mit rechtlich selbständigen Abnehmern nicht für ein Verlassen dieser Sphäre.
iusNet IP 09.12.2019

Praxisänderung betr. Behandlung einer vor Ablauf der 5-Jahres-Karenzfrist erhobenen Nichtgebrauchseinrede

Rechtsprechung
Markenrecht
Nach bisheriger Praxis wurde auf eine Nichtgebrauchseinrede nicht eingetreten, wenn die 5-Jahres-Karenzfrist gemäss Art. 12 Abs. 1 MSchG im Zeitpunkt der (mit der ersten Stellungnahme des Widerspruchsgegners eingereichten) Nichtgebrauchseinrede nicht bereits abgelaufen war. Nunmehr entscheidet das BVGer, dass das IGE auf eine solche Einrede einzutreten hat, wenn die erwähnte Karenzfrist immerhin noch vor dem Erlass des Entscheids des IGE tatsächlich abgelaufen ist.
iusNet IP 18.08.2019

Die Marke «PARADIS» setzt sich gegen die schweizerischen Marken «BLANC DU PARADIS» sowie «ROUGE DU PARADIS» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar haben die angefochtenen Zeichen dasjenige der Widerspruchsmarke vollständig übernommen und werden die fraglichen Produkte zu ähnlichen Zwecken konsumiert. Da jedoch die hauptsächlich auf französische Branntweine ausgerichtete Widerspruchsmarke «PARADIS» im Verhältnis zu den auf schweizerische Weine bezogenen Marken «BLANC DU PARADIS» sowie «ROUGE DU PARADIS» keine ausreichende Kennzeichnungskraft besitzt, setzt sie sich gegen die beiden Schweizer Marken nicht durch.
iusNet IP 23.06.2019

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