Nichtgebrauch
Die Löschung wegen fehlenden Zeichengebrauchs war gerechtfertigt; die Argumente dagegen waren zu vage
Der Zeichengebrauch in der Schweiz vor der konkreten Fünfjahresfrist ist für den Exportgebrauch nicht schädlich
«SET ONE» setzt sich gegen «se:one – der deutsche Messestuhl» mangels Gebrauchs in der Schweiz nicht durch
Ein Nichtigkeitsbegehren gegen die Marke «TRILLIUM» setzt sich infolge belegten Nichtgebrauchs durch
«VIFOR» setzt sich gegen «VITOP» für pharmazeutische Produkte nicht durch
«THINK DIFFERENT» von Apple ist infolge Nichtgebrauchs nicht markenschutzfähig
Rechtsprechung
Markenrecht