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Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Fundació Gala-Salvador Dali (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte

Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Fundació Gala-Salvador Dali (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Fundació Gala-Salvador Dali (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte

I. Ausgangslage

Am 8. März 2016 wurde die Schweizer Marke Nr. 685'012 «Salvador Dali (fig.)» der TTS Holding SA, Chiasso, u.a. für Waren der Klassen 14, 25 und 36 publiziert. Sie präsentiert sich wie folgt:


 
Gegen diese Eintragung erhob die spanische FUNDACIO GALA-SALVADOR DALI (nachfolgend auch Bf) am 7. Juni 2016 Widerspruch gestützt auf ihre Marke IR 790'549 «Fundació Gala-Salvador Dali (fig.)», ebenfalls für Waren der Klassen 14, 25 und 36:

Mit Verfügung vom 18. Oktober 2017 wies das IGE den Widerspruch ab, im Wesentlichen mit der Begründung, einerseits sei der geltend gemachte Gebrauch nicht glaubhaft gemacht, weil die eingereichten Belege entweder nicht aus dem relevanten Zeitraum stammten und anderseits, weil die Belege keinen markenrechtlich relevanten Bezug zur Widerspruchsmarke aufwiesen. Weiter führte es im Sinne eines obiter dictum aus, eine Verwechslungsgefahr...

iusNet IP 19.02.2020

 

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