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Nichtgebrauch

Die Widerspruchs-Wortmarke «Milan» setzt sich gegen «ACM 1899 AC Milan (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Für das Publikum stehen die Wortelemente des jüngeren Zeichens im Vergleich zur Widerspruchsmarke im Vordergrund, weshalb insbes. aufgrund der Zeichenähnlichkeit eine relevante Verwechslungsgefahr besteht. Abgesehen davon wurde das Argument des Nichtgebrauchs des älteren Zeichens glaubhaft widerlegt. Die im Rahmen der Frage nach einer Verwechslungsgefahr behauptete besondere Bekanntheit stösst ins Leere, weil sie sich nicht auf das ältere, sondern das jüngere Zeichen bezog.
iusNet IP 18.02.2022

Die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» setzt sich gegen «SYRIPIC» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar dringt eine Nichtgebrauchseinrede nicht durch, weil der Gebrauchsnachweis gelungen sei. Zum Thema der Verwechslungsgefahr widerspricht das Gericht jedoch der Vorinstanz: Bezüglich der fraglichen medizinischen Spritzen sei eine zumindest hochgradige Produktähnlichkeit gegeben und es liege auch eine Zeichenähnlichkeit vor. Indessen sei der Schutzumfang der Widerspruchsmarke nicht gross genug, um bei den betroffenen medizinischen Fachkreisen Fehlzurechnungen zu bewirken.
iusNet IP 18.02.2022

Das Zeichen «Vita» erweist sich für seine beanspruchten Produkte mangels ernsthaften Markengebrauchs als verwirkt

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Verwirkungserklärung der Unionsmarke «Vita» durch das EUIPO wegen Fehlens eines ernsthaften Markengebrauchs wird durch das Europäische Gericht bestätigt. Dies betrifft nicht nur die Produkte, für welche die Markeninhaberin von vornherein keine Belege für einen ernsthaften Zeichengebrauch vorlegte, sondern – mit eingehenden Begründungen durch das Gericht – auch die Produkte, deren gebrauchsrelevanter Bezug auf das Zeichen durch die Markeninhaberin behauptet wurde.
iusNet IP 14.12.2021

Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen

Kommentierung
Markenrecht
Im Schweizer Widerspruchsverfahren reicht anders als teilweise im Ausland die Einreichung einer eidesstattlichen Versicherung (Affidavit) der Widersprechenden nicht aus, um die rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke glaubhaft zu machen, weshalb es in jedem Fall ratsam ist, über das als blosse Parteibehauptung gewürdigte Affidavit hinaus zusätzliche, ergänzende Gebrauchsbelege mit Schweiz-Bezug (Wertschöpfung im Inland) einzureichen.
Fabio Versolatto
iusNet IP 30.08.2021

Die internationale Widerspruchsmarke «PROSEGUR» setzt sich gegen Nichtgebrauchseinreden teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
«PROSEGUR» erweist sich bei Prüfung von Nichtgebrauchseinreden z.T. als ernsthaft gebraucht, was teilweise Gutheissung der betroffenen Beschwerden bedeutet. Dabei wurde die Anwendbarkeit des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz vom 13. April 1892 bejaht. Offen blieb u.a. die Frage, ob die beanspruchten «services de transport de valeurs en fourgons blindés» unter den Oberbegriff «services d’une agence de surveillance et de protection» fallen.
iusNet IP 23.08.2021

Die Einrede des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke «E*trade (fig.)» gegenüber «e trader (fig.)» setzt sich (u.a) wegen Nichteintretens auf die Beschwerde der Widersprechenden definitiv durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Nichteintreten auf die Beschwerde zum Thema Nichtgebrauch aus dem Grunde, dass die Beschwerde selber ungenügend begründet war. Dabei sind insbes. die im Rahmen eines obiter dictum gelieferten grundsätzlichen Hinweise bzw. Kriterien bezüglich des inländischen Markengebrauchs im Zusammenhang mit dem Internet von Interesse. So muss insofern ein direkter Zusammenhang mit der Schweiz bestehen, als der Internetauftritt hier eine ernsthafte Nachfrage auszulösen vermag.
iusNet IP 23.08.2021

«Tissot (fig.)» setzt sich vor BVGer gegen «SHOPPING LOISIRS – FACHMARKT Bienne – TISSOT ARENA» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen «Tissot (fig.)» besteht auch gemäss BVGer im Verhältnis zu «SHOPPING LOISIRS – FACHMARKT Bienne – TISSOT ARENA» mit Bezug auf die in der Beschwerde noch betroffenen Produkte Verwechslungsgefahr, insbes. wegen Übernahme von «Tissot» als Familiennamen im jüngeren Zeichen, ohne dass dieses Element dort seinen prägenden Charakter verliert. Die Einrede des Nichtgebrauchs setzt sich ebenfalls durch, zumal die Tissot SA diesbezüglich nicht ihrerseits Beschwerde erhob.
iusNet IP 23.08.2021

Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «APTIS» gegenüber «APTIV» setzt sich mangels genügenden Nachweises ernsthaften Gebrauchs von «APTIS» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Der markenmässige Gebrauch der Widerspruchsmarke in der fraglichen Zeitspanne von fünf Jahren wurde nicht hinreichend glaubhaft gemacht, weshalb sich die Einrede des Nichtgebrauchs durchsetzte. Insbes. kann der Hinweis auf lediglich 24 virtuelle Publikationen auf 9 Internetseiten nicht als genügender virtueller Gebrauch in Deutschland oder der Schweiz qualifiziert werden.
iusNet IP 27.06.2021

Das Zeichen «Toblerone» wird durch das Schokoladeprodukt «Swissone» nicht gefährdet oder im Ruf geschädigt

Rechtsprechung
Markenrecht
Es besteht kein Anlass für vorsorgliche Massnahmen zu Gunsten von «Toblerone» im Verhältnis zum Schokoladeriegel «Swissone»; denn es fehlt sowohl an einer markenrechtlichen oder lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsgefahr als auch an einer wettbewerbsrechtlichen Rufschädigung. Insbesondere bestehen erhebliche Unterschiede in den Verpackungen, und Rufschädigung liegt nicht vor, weil das angefochtene Produkt in allen Ausprägungen sachlich begründet ist.
iusNet IP 31.05.2021

Auslegungen des EUGH betreffend die «ernsthafte Benutzung» einer Marke im Zusammenhang mit der Einrede des Nichtgebrauchs

Rechtsprechung
Markenrecht

C‑720/18 und C‑721/18 v. 22.10.2020

Eine «ernsthafte Benutzung» ist auch denkbar, (i) wenn die betroffenen Waren nur ein begrenztes Publikum ansprechen, sofern dieses die Produkte derselben Untergruppe zuordnet, (ii) wenn das Zeichen für Occasionswaren verwendet wird oder (iii) wenn das Zeichen im Rahmen von unmittelbar mit den Waren verbundenen Dienstleistungen verwendet wird. Diese Antworten im Vorabentscheidungsverfahren betrafen unter dem Zeichen «testarossa» erbrachte Leistungen der Ferrari SpA, d.h. den Bereich von hochpreisigen Luxusgütern.
iusNet IP 26.04.2021

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