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Gleichbehandlung

Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte

Kommentierung
Markenrecht
Laut BVGer stellt das Zeichen ‘Butterfly’ angesichts des seit Langem weit verbreiteten und beliebten Schmetterlingsmotivs in bestimmten Warensegmenten ein übliches Ausstattungsmerkmal für Kleider, Kopfbedeckungen und Schuhe (Kl. 25), Gepäck, Taschen und Brieftaschen (Kl. 18) sowie für Spielwaren und Spiele (Kl. 28) dar, weshalb es hier als beschreibender Hinweis vom Markenschutz ausgeschlossen und freihaltebedürftig ist.
Fabio Versolatto
iusNet IP 27.06.2022

«Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das IGE hatte dem Zeichen die Schutzfähigkeit primär wegen für die streitigen Waren beschreibenden Charakters verweigert und (nur) als Zusatzargument für diese Güter ein Freihaltebedürfnis bejaht. Demgegenüber bestätigte das BVGer zwar, der Sinngehalt des Zeichens erweise sich unmittelbar und ohne Aufwand als im Kontext zu den Waren dominierende Tierbezeichnung. Trotzdem erfolgte eine Gutheissung der Beschwerde mangels Freihaltebedürfnisses, soweit es u.a. um Koffer, Trinkflaschen oder Handtücher ging.
iusNet IP 24.04.2022

Für die mit Lotterieveranstaltungen zusammenhängenden Produkte ist das Zeichen «EUROJACKPOT (fig.)» nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Mit Ausnahme der ganz generell genannten Organisation kultureller Anlässe («activités culturelles») wirken die Wortelemente von «Eurojackpot» für die streitigen Produkte klar beschreibend; denn sie beziehen sich – mit Ausnahme der genannten Aktivität – deutlich auf den Bereich der Glücksspiele. Gleichzeitig sind die grafischen Gestaltungselemente banal und teilweise sogar ebenfalls bezugnehmend auf die betroffenen Glücksspiele.
iusNet IP 26.04.2020

«DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Verbindung des sinngemässen Hinweises auf «digital» im Element «DIGI» mit dem Begriff «line» wird durch die massgebenden Fachkreise als Beschreibung einer ganzen Produktelinie im Sinne von «besonders weitgehend digitalisierte Geräte», mithin als Wortkombination für Produkte mit digitalem Bezug verstanden und ist deshalb beschreibend. Die sog. 8-Jahre-Regel betr. Gleichbehandlungsanspruch wirkt nicht absolut.
iusNet IP 09.04.2020

Das Zeichen «PALACE» ist bezüglich in Luxushotels oft angebotener Waren nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
«Palace» bedeutet im französisch-sprachigen Umfeld «grosses Luxushotel». Soweit dort üblicherweise Waren angeboten werden, ist deren Beanspruchung durch das Zeichen «PALACE» beschreibend. Dies trifft z.B. zu auf Handtaschen, Portemonnaies, Regenschirme. Demgegenüber zählen z.B. Sportartikel nicht dazu. Weiter hält das BVGer fest, dass Einschränkungen der beanspruchten Waren auch im Zusammenhang mit dem Madrider Abkommen direkt beim IGE geltend gemacht werden können, sofern sie ausschliesslich die Schweiz betreffen.
iusNet IP 18.02.2020

«REVELATION» erweist sich für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht als markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
«REVELATION» wird durch das massgebende breite Publikum sowohl englisch-sprachig («relevation») als auch in französisch-sprachiger Fassung («révélation») als anpreisend bzw. Qualitätshinweis verstanden, weshalb es zum Gemeingut zählt und demzufolge nicht markenschutzfähig ist.
iusNet IP 24.08.2019

Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist nicht schutzfähig. Zum einen wird es durch einen Teil der Verkehrskreise, nämlich die Spezialisten in Fachgeschäften mit Bezug auf die Waren Schnupftabak bzw. Schnupfpulver als Herkunftsbezeichnung verstanden, weshalb es zum Gemeingut zählt. Zudem ist das Zeichen irreführend, weil sämtliche beanspruchten Produkte nicht aus dieser Stadt stammen.
iusNet IP 22.04.2019

Das Zeichen «AutonoMe» ist für die betroffenen medizinischen Instrumente direkt beschreibend und daher nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
«AutonoMe» ist nicht schutzfähig, weil es betr. die beanspruchten Waren durch die angesprochenen Ophthalmologen in seinem Sinngehalt als beschreibend bzw. ohne die nötige Unterscheidungskraft verstanden wird und auch ein relatives Freihaltebedürfnis der Konkurrenten für den Begriff «autonom» besteht. Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit den vorgebrachten präjudiziellen Eintragungen. Zwei eventualiter vorgeschlagene Einschränkungen der beanspruchten Waren werden ebenfalls abgelehnt.
iusNet IP 31.03.2018

Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht markenschutzfähig, weil als beschreibend dem Gemeingut zuzurechnen

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «REVELATION» wird trotz der Unterschiedlichkeit der beanspruchten Produkte universell verständlich i.S. von «révélation» bzw. «relevation», mithin als positiv konnotierte Qualitätsangabe («Enthüllung» oder «Offenbarung») interpretiert, weshalb es dem Gemeingut zuzurechnen ist. Analoge Eintragungen in Frankreich sind vorliegend nicht relevant; auch ist hier der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar, zumal die in Frage kommenden Präjudizien mehr als acht Jahre zurück liegen.
iusNet IP 31.03.2018

Das Zeichen «hype. (fig.)» ist für die beanspruchten Produkte der Klassen 18, 25 sowie teilweise der Klasse 35 nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Mit Ausnahme der durch das IGE akzeptierten Teile der in Klasse 35 geltend gemachten Dienstleistungen bestätigt das Gericht, dass die Markenschutzfähigkeit für die übrigen Produkte der Klasse 35 sowie 18 und 25 nicht gegeben ist. Das Wort «hype» ist immer an die betroffenen Produkte gekoppelt i.S. eines durch diese (wie sinngemäss behauptet) ausgelösten «hype», und die grafischen Elemente sind banal und somit nicht unterscheidungskräftig.
iusNet IP 31.03.2018

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