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Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die Vorinstanz hat zu Unrecht das Vorliegen einer Agentenmarke verneint; denn das fragliche «Distributership Agreement» ist auch ihr zuzuschreiben, obwohl sie nicht als Partei auftrat. Gleichzeitig wird eine lauterkeitsrechtlich relevante Kennzeichnungskraft von «Glubschi» verneint; denn dieses Zeichen entfalte eine die Waren beschreibende Wirkung. Die Nichtigerkärung der Vorinstanz für «Glubschi» und «Glubschis» betr. anderes als Spielwaren bleibt bestehen.
iusNet IP 27.02.2024

Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Entgegen der Vorinstanz erweisen sich sowohl marken- als auch lauterkeitsrechtliche Vorwürfe der Rolex SA bezüglich der konkreten Dienstleistungen des angegriffenen Unternehmens gegenüber seinen Kunden (mithin ohne Berücksichtigung der Werbetätigkeit) im Bereich der Personalisierung von Rolex-Uhren für die relevante Beobachungsperiode als nicht gerechtfertigt. Entscheidend ist dabei, dass das Unternehmen sich ausschliesslich an Private wendet, welche die Uhren zum persönlichen Gebrauch verwenden.
iusNet IP 27.02.2024

Die bekannten Uhrenmarken der A.__ SA wurden durch die B.__ SA widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Markenrecht
Das Gericht heisst die Klage bezüglich der im Urteil zu behandelnden Themen gut. Dabei steht im Vordergrund, dass die Beklagte zum eigenen Vorteil Zeichen der Klägerin missbrauchte. Eine Verwirkung des Schutzes der klägerischen Marken wird verneint. Im Rahmen ihrer Werbung ist es Dritten grundsätzlich erlaubt, die Marke eines Originalproduktes für den Wiederverkauf oder Unterhalts- sowie Reparaturarbeiten zu verwenden, wenn die Bezugnahme klar im Zusammenhang mit ihrem eigenen Angebot erfolgt.
iusNet IP 25.06.2023

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Unter anderem mangels Nachweises besserer Berechtigung fehlt schon eine Aktivlegitimation für Ansprüche aus Art. 3 Abs. 1 Bst. c sowie Art. 53 MSchG, zumal gemäss Vertrag zwischen Klägerin und Beklagter eine Koexistenz zwischen «CLUB C.__» und «C.__» (verbleibende Marke der Klägerin) beabsichtigt war. Die Argumente der Klägerin bezüglich fehlenden Ablaufs der Verwirkungsfrist gemäss Art. 53 Abs. 2 MSchG sind ebenso unbehelflich. Schliesslich liegt auch kein unlauteres Verhalten vor.
iusNet IP 24.04.2023

Die Verantwortung nach UWG für die Tätigkeit von Affiliates auf Seite von deren Partnern bedingt eine Vermischung von Geschäftsbetrieben und -Risiken

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Der BGH bestätigt, dass eine Zurechnung allfälliger Wettbewerbsverletzungen durch einen Affiliate-Partner gegenüber Dritten dem Inhaber eines Partner-Programmes, in dessen Rahmen der Affiliate aktiv wurde, ausgeschlossen ist, wenn der Affiliate in eigener Verantwortung und im eigenen Interesse handelte. Daran ändert auch nichts, wenn der Affiliate für seine Tätigkeit entschädigt wurde und die Verhängung von Vertragsstrafen drohte.
iusNet IP 24.04.2023

«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Das Gericht weist ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen im Sinne eines Verbots der Verwendung von «Certo!One» u.a. wegen Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Marken «one» sowie «one VISECA» ab. Dies sowohl aus lauterkeits- als auch aus markenrechtlichen Gründen. Betreffend Lauterkeitsrecht ging es um die Art. 3 Abs. 1 Bst. b und d UWG, und mit Bezug auf das Markenrecht um Art. 3 Abs. 1 Bst. d MSchG.
iusNet IP 19.02.2023

«BAULOG» ist mit Bezug auf «LOGBAU» als Firma, Domainname und Logo widerrechtlich

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Das BGer bestätigt, dass die Firma der Beklagten gegen die Vorgaben gemäss OR sowie ihr Domainname samt Logo gegen UWG verstossen; denn alle drei dieser Auftritte im Publikum schüfen eine Verwechslungsgefahr mit Firma, Domainnamen und Logo der Klägerin. Trotz geografisch unterschiedlicher Aktivität der betroffenen Unternehmen führten die grosse Ähnlichkeit der wesentlichen Zeichenelemente (trotz Inversion) sowie die Branchennähe der Parteien dazu, dass eine Verwechslungsgefahr bestehe.
iusNet IP 23.10.2022

21. Zürcher Tagung zum Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Veranstaltungen
Donnerstag, 2. September 2021 - 9:15 bis 16:45
Das Seminar gibt einerseits einen Überblick über jüngste Entwicklungen im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Andererseits möchte es das Verhältnis zwischen beiden Rechtsgebieten ausleuchten, insbesondere hinsichtlich aktueller Bezüge.

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