Rechtsprechung Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen. Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen. Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen «one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch «one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch Kommentierung WWF Panda - Eine bekannte und damit starke Marke? WWF Panda - Eine bekannte und damit starke Marke? ROLEX macht Ernst gegen Kapillarimporte und der Wolf beisst doch ROLEX macht Ernst gegen Kapillarimporte und der Wolf beisst doch Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig
Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen. Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.
Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen
«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch «one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch
ROLEX macht Ernst gegen Kapillarimporte und der Wolf beisst doch ROLEX macht Ernst gegen Kapillarimporte und der Wolf beisst doch
Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig