Das BVGer erklärt «SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» aufgrund seiner Kritik an der IGE-Praxis zur Swissness-Regel nach Art. 49 Abs. 1 MSchG als eintragungsfähig, weil eine Irreführungsgefahr infolge Einhaltens der strikt zu befolgenden Kriterien der genannten Bestimmung vorliegend ausgeschlossen sei.
Seit 1. April 2020 ist das revidierte URG in Kraft. Unter anderem haben Anbieter von Internet-Dienstleistungen Urheberrechtsverletzungen auf Dauer zu bekämpfen, wurde das Schutzrecht für Fotografie erweitert sowie Massnahmen zu Gunsten der Kulturschaffenden und der Konsumenten getroffen. Weiter wurden auch der Vertrag von Peking sowie der Vertrag von Marrakesch umgesetzt.