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Der EUGH kritisiert den fehlenden Nachweis der Verkehrsdurchsetzung für sämtliche Mitgliedstaaten, in denen die betroffene Marke keine originäre Unterscheidungskraft besass

Rechtsprechung
Markenrecht
Der EUGH bestätigt, dass die Unterscheidungskraft eines Zeichens im Rahmen einer Unionsmarke für sämtliche Mitgliedstaaten gegeben sein muss. Dabei kann die Unterscheidungskraft für einen Teil der Union originär sein, während sich für die restlichen Mitgliedstaaten eine Verkehrsdurchsetzung bejahen lässt. Letztere muss dabei mittels geeigneter Beweise nachgewiesen werden. Es ist nicht zulässig, dass das EUIPO auf das Vorliegen einer Verkehrsdurchsetzung schliesst, ohne dass es sich hinsichtlich sämtlicher der betroffenen, im obigen Sinne "restlichen" Mitgliedstaaten geäussert hat.
iusNet IGR 30.09.2018

Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte an sowie aus Patentanmeldungen als Alleinerfinder

Rechtsprechung
Patentrecht
Waren mehrere Personen an Erfindungen beteiligt, muss der als Alleinerfinder Auftretende zeigen, dass andere involvierte Personen daran nur sekundär mitwirkten. Andernfalls erkennt das Gericht auf Miterfinderschaft, selbst wenn der Kläger einzig die Alleinerfinderschaft geltend machte. Für die Prioritätsbeanspruchung bei Einbezug mehrerer Personen ist gemäss Art. 87 (1) EPÜ – ungeachtet der Frage, ob noch andere Personen an der Erfindung berechtigt sind oder waren – massgebend, wer die betroffene(n) Anmeldung(en) vornahm.
iusNet IGR 30.09.2018

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