Das Sigel "ADB" steht für "Asian Development Bank" und ist gemäss NZSchG – mit Vorrang gegenüber dem MSchG – geschützt. Allerdings sind die sich aufgrund von Art. 5 NZSchG ergebenden wohlerworbenen Rechte zu berücksichtigen. Die Wort-/Bildmarke adb (fig.) ist demgegenüber nicht als neues Zeichen eintragungsfähig. Gegen diese Folgerung sprechen weder die Eigentumsgarantie noch Weiterbenützungsrecht nach Art. 5 NZSchG.