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Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die «Pachmann Rechtsanswälte AG» opponierte gegenüber der «Bachmann Rechtanwälte AG» gegen deren Verwendung des Namens «Bachmann» mit firmenrechtlichen, markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Argumenten. Das Bundesgericht widerlegte dieselben, u.a. weil die Verwendung des Familiennamens «Bachmann» firmenrechtlich nicht untersagt werden könne und weil vorliegend – insbes. mit Bezug auf die angesprochenen Verkehrskreise – keine Verwechslungsgefahr bestehe.
iusNet IGR 16.12.2018

WWF Panda - Eine bekannte und damit starke Marke?

Kommentierung
Markenrecht
Im Rahmen einer Nichtigkeitsklage des WWF hat das Obergericht des Kantons Zug die Schweizer Marke "PANDAKi" als nichtig erklärt. Der Beklagten wurde zudem ein Verbot hinsichtlich der Verwendung des Wortzeichens PANDAKi sowie der Abbildung eines Pandabären als auch des Domainnamens www.pandaki.ch auferlegt. Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgte gestützt auf Art. 3 MSchG. Eine Überprüfung der Ansprüche des WWF nach Art. 15 MschG (berühmte Marke) wurde nicht vorgenommen. Der Bildmarke WWF Panda wurde eine «zumindest durchschnittlicher Kennzeichnungskraft» zuerkannt.
Ursula In-Albon
iusNet IGR 16.12.2018

Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist für die beanspruchten Waren eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist zum Markenschutz zuzulassen. Ihr Bildelement des Nussknackers ist weder für die beanspruchte Ware beschreibend noch banal. Mit Blick auf die für Confiseriewaren hier entscheidenden Endkonsumenten ist festzuhalten, dass das zweidimensionale Bildelement den Gesamteindruck der Marke massgeblich beeinflusst und damit unterscheidungskräftig ist.
iusNet IGR 16.12.2018

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