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Zwischen den Marken "GLASS DOC" und "Glass Doc (fig.)" besteht eine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar ist die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ("GLASS DOC") nur schwach und kommen den Bildelementen der angefochtenen Marke gewisse Unterscheidungswirkungen zu. Angesichts der Identität der durch beide Marken beanspruchten Waren und Dienstleistungen sowie der den Gesamteindruck prägenden identischen Wortelemente ist jedoch eine (unmittelbare sowie mittelbare) Verwechslungsgefahr gegeben.
iusNet IGR 04.11.2018

Die bezüglich des Begriffs "Manufactum" unveränderte Übernahme durch die angefochtene Marke "espresso manufactum" führt betr. die geltend gemachten Waren zur Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Insbesondere infolge der identischen Verwendung des Begriffs "Manufactum" in Alleinstellung durch die neue Marke ist – zumal angesichts der bezüglich der betroffenen Waren nur durchschnittlichen oder gar geringen Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise – auf das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zu schliessen. Daran ändert auch die Voranstellung des Wortes "espresso" nichts; denn dies führt nicht zu einer Verschmelzung von Zeichen, welche dazu führte, dass das ältere Zeichen nicht mehr erkennbar wäre.
iusNet IGR 04.11.2018

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18)

Rechtsprechung
Markenrecht
„7seven [fig.]“ steht als Widerspruchsmarke der Marke „SEVENFRIDAY“ gegenüber. Das Gericht führt aus, dass die unveränderte Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke durch die jüngere Marke zur Bejahung der Verwechslungsgefahr führt. Vorab wird jedoch das Thema des Nichtgebrauchs behandelt; anschliessend prüft das Gericht die allgemein hinsichtlich Verwechslungsgefahr bekannten Kriterien (massgebliche Verkehrskreise, Gleichartigkeit der betroffenen Dienstleistungen, Zeichenähnlichkeit, Gesamtbetrachtung).
iusNet IGR 30.09.2018

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