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«TRAUMAGEL» setzt sich gegen «TRAUMEEL» teilweise durch

«TRAUMAGEL» setzt sich gegen «TRAUMEEL» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«TRAUMAGEL» setzt sich gegen «TRAUMEEL» teilweise durch

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

 

Am 13. April 2017 wurde die Schweizer Wortmarke Nr. 704'186 «TRAUMAGEL» für die us-amerikanische Cresilon Inc. im Swissreg für Blutstoppungsprodukte (u.a. Hydrogels sowie  Blutstillungsprodukte auf Gewebebasis etc.) der Klasse 5 publiziert. Gegen dieses Zeichen erhob die deutsche Biologische Heilmittel Heel GmbH am 3. Oktober 2017 Widerspruch gestützt auf ihre am 7. Oktober 1966 in das internationale Register eingetragene Wortmarke Nr. 322'617 «TRAUMEEL» für «médicaments» der Klasse 5. Im Rahmen des Verfahrens erhob die Cresilon Inc. u.a. die Einrede des Nichtgebrauchs. Nach mehreren Sistierungen entschied das IGE am 30. Oktober 2023, ein rechtserhaltender Gebrauch sei für Medikamente für die Behandlung von Sportverletzungen («médicaments pour le traitement de blessures sportives») gegeben. Dabei sei in diesem Umfang der Widerspruch abzuweisen; dies im Wesentlichen, weil die Zeichen nur in den gemeinfreien Elementen «Traum» bzw. «Trauma» übereinstimmten und die fraglichen Produkte mit erhöhter Aufmerksamkeit erworben würden.

 

Teilweise Gutheissung

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«TRAUMAGEL» setzt sich gegen «TRAUMEEL» teilweise durch

 

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