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Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)

Die A.__ AG ist Inhaberin der Marke «C.__». Im Rahmen einer Unternehmensspaltung der A.__ AG (Klägerin) in dieselbe und eine neue B.__ AG (Beklagte) wurden gemäss der Klägerin zwar der Betrieb des Restaurants «CLUB C.__» samt Liegenschaften, nicht jedoch die Rechte an geistigem Eigentum auf die Beklagte übertragen. Bei der Marke «CLUB C.__», welche durch die B.__ AG eingetragen wurde, handle es sich daher um eine zustimmungslose Agentenmarke im Sinne von Art. 4 MSchG. Ausserdem bestehe zwischen den beiden Zeichen («CLUB C.__» gegenüber «C.__») eine Verwechslungsgefahr gemäss Art. 3 MSchG und handle die B.__ AG unlauter im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Bst. d UWG. Damit verlangt die A.__ AG, dass die Marke «CLUB C.__» entweder auf sie übertragen oder (eventualiter) gelöscht werde.

Abweisung der Klage

Vorbemerkung: Das Urteil behandelt u.a. diverse allgemein-prozessrechtliche Themen sowie Fragen zur Auslegung des Spaltungsvertrags zwischen Klägerin und Beklagter (vgl. E. 1 – 3.5.4). Darauf wird untenstehend – da nicht spezifisch auf geistiges Eigentum bezogen – nicht...

iusNet IP 24.04.2023

 

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