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Domaine du droit 06

Markenrecht

Dem fraglichen Klangzeichen fehlt mit Bezug auf seine Verwendung im Transportsektor die nötige Unterscheidungskraft

Jurisprudence
Markenrecht
Das fragliche Zeichen ist sehr kurz und enthält nur vier wahrnehmbare Töne. Mit Bezug auf die beanspruchten Produkte wird es lediglich als funktionales Klangelement im Sinne einer Ansage oder eines Werbemittels wahrgenommen, weshalb ihm die nötige Unterscheidungskraft abgeht.
IusNet IP 25.06.2024

Die beantragte Positionsmarke für Brillen ist nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht

EUIPO Beschwerdeentscheid R 514/2023-2 v. 19.2.2024

Die beantragten Vielecke für die Fixierung von Brillenbügeln sind nicht als Positionsmarke schutzfähig: Sie werden durch die massgebenden Verkehrskreise trotz erhöhter Aufmerksamkeit beim Brillenkauf nicht als Unterscheidungsmerkmal, sondern nur als dekoratives Element wahrgenommen.
IusNet IP 25.06.2024

«NOT MILK» ist für die beanspruchten Produkte (Lebensmittel ohne Milchbestandteile) nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das EUG bestätigt den beschreibenden Charakter des fraglichen Zeichens. Die besondere Darstellung und Farbgebung treten gegenüber dem klar und direkt verständlichen beschreibenden Aspekt des Ausdrucks «not milk» in den Hintergrund.
IusNet IP 25.06.2024

Der fraglichen Fotografie fehlt für die streitigen Produkte (Druckerzeugnisse, Fotografien etc.) die nötige Unterscheidungskraft

Jurisprudence
Markenrecht
Das fragliche Zeichen ist in Deutschland weitgehend bekannt als Szene, in welcher ein Grenzpolizist der DDR in den Westen flüchtet. Ihm fehlt die nötige Unterscheidungskraft; denn mit Blick auf die streitigen Waren (Druckerzeugnisse, Fotografien, Schreibwaren, Büroartikel etc.) wirkt es lediglich als dekoratives Element bzw. beschreibend und nicht als Herkunftshinweis.
IusNet IP 25.06.2024

«SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «SAMTHUS» mit Blick auf die streitigen Waren, da sie im Zusammenhang mit Samt-Textilien stehen, ohne weiteres als Hinweis auf die Produkte.
IusNet IP 25.06.2024

«OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «OXYCARE» mit Blick auf die streitigen Geräte und Dienstleistungen ohne weiteres als Hinweis auf diese Produkte.
IusNet IP 25.06.2024

«Bimbo QSR» erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (Lebensmittel und deren Vermarktung) als rassistisch und damit sittenwidrig

Jurisprudence
Markenrecht
Gerade angesichts der in letzter Zeit zunehmenden Sensibilierung für Minderheiten bestätigt das BVGer mit Blick auf die dunkelfarbigen Minderheiten in der Schweiz den rassistischen Einschlag und damit die Sittenwidrigkeit von «Bimbo» im Zusammenhang mit den beanspruchten Lebensmitteln sowie deren Verwertung.
IusNet IP 25.06.2024

«Hennessy (fig.)» und «Hennessy PARADIS (fig.)» sind für sämtliche beanspruchten Waren schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Entgegen dem IGE sind sowohl «Hennessy (fig.)» als auch «Hennessy PARADIS (fig.)» vollumfänglich schutzfähig. Zwar weichen die gewählten Form- und Farbgestaltungen nicht stark vom üblichen Formen- und Farbenschatz ab. Das Wortelement «Hennessy» ist jedoch für alle beanspruchten Produkte durchschlagend unterscheidungskräftig.
IusNet IP 25.06.2024

«AgentEco» wirkt für die beanspruchten Produkte (Reinigungsmittel i.w.S.) beschreibend

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «AgentEco» mit Blick auf die beanspruchten Waren als beschreibend.
IusNet IP 25.06.2024

Im Vergleich gemeinsam kopfstehende Vierecke mit diagonalen Durchbrechungen werden durch andere Kriterien aufgewogen

Jurisprudence
Markenrecht
Fehlende Verwechslungsgefahr: Die bei allen Marken kopfstehenden Vierecke mit diagonalen Durchkreuzungen genügen nicht für eine schädliche Zeichenähnlichkeit angesichts anderer vorhandener Unterschiede in den geometrischen Formen, erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise und nur schwacher Kennzeichnungskraft der klägerischen (älteren) Marken.
IusNet IP 25.06.2024

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