Das Zeichen ist nicht eintragungsfähig, weil seine wesentlichen Merkmale (Flaschenform mit verjüngtem Ein- und Ausgussbereich; bauchigem, nach unten verjüngtem Teil; Wulst bzw. bauchigem Hauptteil, der den breiteren oberen Teil vom engeren unteren des Behältnisses absetzt) dem entsprechen, was zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Daran ändert auch die Frage nichts, ob die Kombination der einzelnen Gestaltungselemente dem Behältnis einen ästhetischen Gesamtwert vermittelt.