Das EUG widerspricht der Vorinstanz, wonach die fragliche Marke derivative Unterscheidungskraft erworben habe. Dabei betont es die Notwendigkeit direkter Beweise. Presseartikel und andere Publikationen sind relevant, wenn sie belegen, dass ein Zeichen als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen in einem bestimmten geografischen Umfeld wirkte.
Das EUG bestätigt, dass die durch die Klägerin eingereichten Fotos bzw. Instagram-Darstellungen von Rihanna mit weissen Turnschuhen von Puma als Belege zum Nachweis taugten, dass es sich um ein bereits offenbartes Vormodell des als zu schützen geltend gemachten Designs handelte.
Diverse Verwendungen der Bezeichnung «BMW» im Zusammenhang mit dem Garagenbetrieb einer B.__ AG als Händlerin, Anbieterin von Service-Leistungen sowie Tuning von BMW-Fahrzeugen erweisen sich als rechtswidrig, weil damit primär ein Hinweis auf die BMW-Werke entsteht, obwohl die B.__ AG den Vertreterstatus für BMW nicht (mehr) innehat.
Trotz Produkte-Identität und gerichtsnotorisch erhöhtem Schutzbereich von «LONGINES» fehlt eine relevante Verwechslungsgefahr. Dabei steht im Vordergrund, dass die grafische Darstellung sekundär wirkt und in Wortklang sowie Konzept keine Ähnlichkeiten bestehen. Die Übereinstimmungen in den Wortanfängen und -Enden werden als unerheblich eingestuft.
Die beanspruchten Produkte sind weitgehend identisch, und auch eine Zeichenähnlichkeit wird bestätigt. Im Gesamteindruck sprechen jedoch im Wesentlichen insbes. der Gemeingutcharakter der Widerspruchsmarke für den Grossteil der Produkte, ihr begrenzter Schutzbereich sowie die erhöhte Aufmerksamkeit der Abnehmer gegen eine Verwechslungsgefahr.
Zwar bestehen Produkte-Identität oder zumindest starke -Gleichartigkeit und erhebliche Parallelen bezüglich klanglicher und schriftbildlicher Zeichenähnlichkeit. Eine Verwechslungsgefahr fehlt jedoch, weil es um Kurzmarken geht, die beim Erwerb direkt nebeneinander sichtbar sind.
Eine relevante Verwechslungsgefahr zwischen den fraglichen Zeichen wird bestätigt. Dabei steht im Vordergrund, dass Produkte-Identität besteht und die Widerspruchsmarke schriftbildlich vollständig übernommen wird. Die ältere Marke weist eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft auf, da «Fokus» mit Bezug auf Getränke nicht beschreibend wirkt.