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Domaine du droit 06

Markenrecht

Apple gegen „Apfel“ erfolglos

Éclairages
Markenrecht
Im Entscheid B-1974/2022 vom 8. März 2023 hat sich das BVGer mit der Beschwerde von Apple Inc. gegen die Eintragung einer jüngeren Bildmarke befasst, die angeblich als Apfel interpretiert werden könne. Die Entscheidung zeigt die massgeblichen Kriterien für die Beurteilung von Bildmarken auf. Dabei knüpft das BVGer an seine frühere Entscheidung betreffend die Apple Inc. an. Trotz Gleichheit bzw. starker Gleichartigkeit der Waren und Dienstleistungen und anerkannter gesteigerter Bekanntheit für gewisse Waren und Dienstleistungen, verneint das Gericht eine markenrechtlich relevante Kollision der fraglichen Bildmarken.
Brigitte Bieler
iusNet IP 17.07.2023

Die bekannten Uhrenmarken der A.__ SA wurden durch die B.__ SA widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Markenrecht
Das Gericht heisst die Klage bezüglich der im Urteil zu behandelnden Themen gut. Dabei steht im Vordergrund, dass die Beklagte zum eigenen Vorteil Zeichen der Klägerin missbrauchte. Eine Verwirkung des Schutzes der klägerischen Marken wird verneint. Im Rahmen ihrer Werbung ist es Dritten grundsätzlich erlaubt, die Marke eines Originalproduktes für den Wiederverkauf oder Unterhalts- sowie Reparaturarbeiten zu verwenden, wenn die Bezugnahme klar im Zusammenhang mit ihrem eigenen Angebot erfolgt.
iusNet IP 25.06.2023

Diverse Männchenfiguren setzen sich gegen ein anderes Männchen nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

T-491-22

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-491/22 v. 9.4.2023

Eine relevante Zeichenähnlichkeit ist zu verneinen: Zwar bestehen Parallelen zwischen den zentralen Zeichenbestandteilen (u.a. grosse Augen und lächelnder offener Mund sowie dieselben Farben weiss, grau und schwarz). Indessen werden diese Elemente in den zu vergleichenden Zeichen ausreichend unterschiedlich dargestellt. Bei dreidimensionalen Zeichen samt Wortelementen mit konkreter Aussage Letzterer stehen die Wortelemente im Vordergrund.
iusNet IP 25.06.2023

Das Zeichen «EMMENTALER» für «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung "Emmentaler"» ist keine zulässige Unionsmarke

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, dass das Zeichen «EMMENTALER» für die Waren «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung ‘Emmentaler’» der Klasse 29 in Deutschland beschreibend wirkt und daher nicht als Unionsmarke eintragungsfähig ist. Dabei fällt ins Gewicht, dass eine erhebliche Menge dieses Käses unter der Bezeichnung «Emmentaler» in Deutschland hergestellt und vertrieben wird. Da beschreibend, kommt für das Zeichen keine Ausnahme als geografische Herkunftsangabe in Frage.
iusNet IP 25.06.2023

«VYQUELVO» setzt sich gegen «FYDENVO» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-4103/2021 v. 17.3.2023

Zwar liegt mindestens hochgradige Produkteähnlichkeit vor (Pharmaka), was die Anforderungen an den Zeichenunterschied erhöht. Jedoch führen erhöhte Aufmerksamkeit der Endkunden, durchschnittlicher Schutzumfang der Widerspruchsmarke sowie die - zwar nur wenig ins Gewicht fallenden - Zeichenunterschiede zum Fehlen einer Verwechslungsgefahr. Dabei ist die Endsilbe «VO» im Sinne eines möglicherweise durch die WHO (World Health Organization) als kennzeichnungsschwach eingestuften «Common stems» unbeachtlich.
iusNet IP 25.06.2023

Fehlende Unterscheidungskraft der Warenbildmarke «[Socke] (fig.)»

Jurisprudence
Markenrecht

B-4066/2022 v. 20.4.2023

Das BVGer bestätigt, dass die beantragte «[Socke] (fig.)» keine von der üblichen Gestaltungsvielfalt genügend abweichenden Merkmale aufweist (nur dekorativer Sockenrist; gewöhnlicher Sockenschaft; funktionale Lasche am Schaftende), somit nicht auf eine betriebliche Herkunft hinweist und daher die verlangte Unterscheidungskraft verfehlt. Auf eine Prüfung der Freihaltebedürftigkeit wird dementsprechend verzichtet.
iusNet IP 25.06.2023

«acara» setzt sich gegen «AICARE (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-2473/2022 v. 5.4.2023

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar bejaht es eine Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit; indessen führt die erhöhte Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise trotz normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke dazu, dass keine relevante Verwechslungsgefahr besteht. Im Grunde stehen sich zwei Wortmarken gegenüber; denn die in unauffälliger Computerschrift gewählte Darstellung des Wortes «AICARE» ist unbeachtlich.
iusNet IP 25.06.2022

Die «SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG» erweist sich nicht als durchgesetzte Marke

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigte die Vorinstanz in allen Punkten. Die Glaubhaftmachung einer Verkehrsdurchsetzung ist der FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte nicht gelungen, weil die massgebenden Verkehrskreise über den Kreis dieser Fachpersonen hinausgehen und entsprechende Belege fehlen. Die Kombination einer Wortmarke mit grafischen Elementen spricht nicht von vornherein dagegen, das Zeichen sei wie hinterlegt gebraucht worden.
iusNet IP 25.06.2023

Die Widerspruchsmarke «CREED (fig.)» setzt sich gegen «FREED» sowie «FREED (fig.)» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Der Einwand des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke ist misslungen und es liegt eine relevante Verwechslungsgefahr zwischen den angefochtenen Zeichen «FREED» sowie «FREED (fig.)» und der Widerspruchsmarke «CREED (fig.)» vor. Dies insbesondere aufgrund erheblicher Produkteähnlichkeit (Waren aus dem Bereich der Parfümerie im engeren sowie weiteren Sinn einschliesslich Rasiermittel) sowie Zeichenähnlichkeit, welche durch die teilweise vorhandenen grafischen Elemente nicht erheblich beeinflusst wird.
iusNet IP 25.06.2023

«AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht
Der mühelos erkennbare thematische Zusammenhang zwischen «Brain» (Gehirn) und «AI» (künstliche Intelligenz) unterstützt eine rasche Deutung des «AI» als «artificial intelligence». Das Zeichen «AI Brain» erweist sich mit Blick auf die durch das IGE nicht zugelassenen Produkte daher als beschreibend bzw. dem Gemeingut zugehörig und damit nicht eintragungsfähig. Es liegt kein Grenzfall vor, welcher für eine Eintragung im Zweifelsfall spräche. Eine Verkehrsdurchsetzung wurde nicht geltend gemacht.
iusNet IP 25.06.2023

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