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Domaine du droit 06

Markenrecht

Marken: Voraussetzungen, Eintragung und Wirkung

Agenda
Mardi 18 mars 2025 - 9:30 - 17:00
Sie betrachten in diesem Kurs die Markenführung unter den verschiedenen rechtlichen Aspekten. Anhand von Übungen aus Rechtsprechung und Praxis, entwickeln Sie ein Verständnis für die markenrechtlichen Zusammenhänge und lernen die verschiedenen Werkzeuge die Sie dabei unterstützen kennen. -Wie schaffen Sie eine besondere Marke? -Unter welchen Voraussetzungen ist eine Marke schutzfähig? -Was muss ich nach der Registrierung beachten?

Raubkatze gegen Raubkatze – Problematik des Zeichenvergleichs

Éclairages
Markenrecht
Das BVGer bestätigte, dass die Übereinstimmung in der Darstellung und Ausdrucksform der Bildmarken als Raubkatzen eine Verwechslungsgefahr begründet. Das BVGer stellte klar, dass selbst kleinere Abweichungen in der Gestaltung, wie Detailveränderungen, nicht ausreichen, um den Gesamteindruck massgeblich zu beeinflussen, wenn die Marken insgesamt einen ähnlichen Eindruck hinterlassen.
Sebastian Saissi
IusNet IP 29.08.2024

Keine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr zwischen Swiss CannaMed (fig.) und der älteren Wortmarke Cannamed

Éclairages
Markenrecht

B-3923/2023 vom 28. Mai 2024 Widerspruchsverfahren Nr. 102747, CH 727'168 Cannamed // CH 779'448 Swiss CannaMed (fig.)

Die Widerspruchsmarke Cannamed weist eine schwache Kennzeichnungskraft auf, sodass sie sich trotz Warenähnlichkeit und starker Zeichenähnlichkeit nicht gegen die angefochtene Marke Swiss CannaMed (fig.) durchsetzt.
Lucas Aebersold
IusNet IP 29.08.2024

Das Zeichen «FOOTWARE» wirkt mit Blick auf die betroffenen IT-Produkte beschreibend

Jurisprudence
Markenrecht
Für die englisch-sprachigen Verkehrskreise wirkt das fragliche Zeichen von Nike beschreibend, weil es als Hinweis auf eine Vernetzung zwischen Schuhen und Smartphones verstanden wird. Damit war der Antrag auf Nichtigerklärung durch Puma gerechtfertigt.
IusNet IP 29.08.2024

Rückweisung eines Urteils betreffend Verletzung der Rechte an der Volkswagen-Formmarke «Bulli» (VW Bus T1)

Jurisprudence
Markenrecht
Der BGH erkennt ohne weiteres auf eine Rückweisung des Falles an die Vorinstanz, weil diese keine relevanten Gründe für einen rechtserhaltenden Zeichengebrauch genannt habe. Das Urtel interessiert jedoch insoweit, als es eingehende Ausführungen im grundsätzlichen Bereich enthält.
IusNet IP 29.08.2024

«Burger King» setzt sich gegen «Burek BK King (fig.)» für die streitigen Produkte durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestätigt das Vorliegen einer (mittelbaren) Verwechslungsgefahr für die streitigen Produkte der Gastronomiebranche. Die Produkte sind identisch oder stark ähnlich und zwischen den Zeichen bestehen Ähnlichkeiten in Wortklang und Schriftbild. Gleichzeitig ist der Widerspruchsmarke eine grosse Bekanntheit und damit ein weiter Schutzumfang zuzusprechen.
IusNet IP 29.08.2024

«TRAUMAGEL» setzt sich gegen «TRAUMEEL» teilweise durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-6639/2023 v. 22.5.2024

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr insoweit, als die in Verbindung mit Gel stehenden Wundheilungs- und der Blutungsstoppung dienenden Produkte der Widerspruchsmarke beschreibend wirken und damit zum Gemeingut zählen. Für die weiteren Produkte ist die ältere Marke jedoch kennzeichnungskräftig, was für eine Verwechslungsgefahr spricht.
IusNet IP 29.08.2024

«ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestägt den Gemeingut-Charakter des fraglichen Zeichens: Es wirkt als Herkunftsangabe für die beanspruchten Milchprodukte mit Bezug auf den Alpstein als den massgebenden Verkehrskreisen zumindest der Deutschschweiz bekanntes Gebiet, in welchem u.a. Alpwirtschaft betrieben wird.
IusNet IP 29.08.2024

«Cannamed» setzt sich gegen «Swiss CannaMed (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-3923/2023 v. 28.5.2024

Das Gericht verneint eine relevante Verwechslungsgefahr. Dabei steht im Vordergrund, dass eine ausreichende Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke fehlt und die Gemeinsamkeiten der Marken sich auf den gemeinfreien Bereich beschränken. Entsprechend treten sowohl die starke Zeichenähnlichkeit als auch die – teilweise nur beschränkte – Produkteähnlichkeit in den Hintergrund.
IusNet IP 29.08.2024

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