Die Parodie auf eine Zorro-Figur zu Werbezwecken könnte Urheber- sowie Markenrechte verletzt haben
Das Gericht weist den Fall zurück an die Vorinstanz, weil die fragliche Parodie einer Zorro-Figur zwecks Bewerbung eines Getränkes möglicherweise Urheberrechte des Inhabers an der Zorro-Figur verletzt habe. Eine Markenrechtsverletzung würde nicht voraussetzen, dass die Verwendung von Zorro-Marken eine direkte physische Kennzeichnung der beklagtischen Waren betraf.
Die durch eine Uni-Assistentin geschaffene Software im Zusammenhang mit ihren Arbeitszielen gehört zu den Urheberrechten der Uni
Mit der Vorinstanz bestätigt das BGer, dass die Rechte an Software, welche die Beschwerdeführerin als Angestellte der Universität Lausanne entwickelt hatte, an die Universität fielen; denn die entsprechenden Programme waren für die Erarbeitung (u.a.) der Dissertation gemäss Pflichtenheft der Beschwerdeführerin unabdingbar.
Die Darstellung eines angebissenen Pizzastückes wird urheber- und damit auch marken- sowie designrechtlich geschützt
Die Darstellung eines angebissenen Pizzastücks als Teil der Kommunikationsweise eines Franchiseunternehmens im Pizzageschäft hat Werkcharakter, weshalb es einer Konkurrentin aufgrund von Urheberrecht und damit verbunden auch Marken- sowie Designrecht untersagt ist, im Geschäftsverkehr eine ähnliche Darstellung zu verwenden.
Der fragliche Abtretungsvertrag wurde zu Unrecht per Internet als unrechtmässig bezeichnet
Die Erbin eines Autors hat dessen Abtretung der Rechte an einer Videospielversion seines Werkes zu Unrecht öffentlich im Internet sinngemäss als ungültig qualifiziert.
Feuerring – Ein Holzfeuergrill als Werk der angewandten Kunst
Im zur Publikation vorgesehenen Entscheid hat sich das BGer mit den Fragen der Werkqualität und des Schutzumfangs eines Holzfeuergrills wie auch der Gebrauchspriorität und der Abgrenzung zwischen Urheberrechtsschutz und Designschutz befasst.
Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte
Das BGer bestätigt die Argumentation der Vorinstanz (vgl. dazu iusNet IP 14.12.2021, HG HOR 2019.16/fr/MD v. 3.8.2021) in urheberrechtlicher Hinsicht vollumfänglich. D.h. der Feuerring erweist sich als urheberrechtlich – wenn auch nur in engem Rahmen – geschützt und ein Teil der fraglichen Konkurrenzprodukte verletzt Urheberrecht mangels ausreichender Unterschiede zum Feuerring.
«Vape» ist eine Parodie von «Grease» und markenrechtlich war die Nennung von «Grease» auf Seite von «Vape» zulässig
Das Gericht qualifiziert das Musical «Vape» als zulässige Parodie des Werks «Grease», da es sich um eine kritische Aktualisierung des ursprünglichen Stoffes handle (moderner Slang, Einbezug von «MeToo», Kritik am glücklichen Ende von «Grease» etc.). Auch war die Nennung von «Grease» durch die Rechteinhaber an «Vape» markenrechtlich zulässig.
Sicherungskopien im Rahmen von Cloud-Computing-Dienstleistungen sind «Vervielfältigungen auf beliebigen Trägern»
Die Erstellung von Sicherungskopien urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten Zwecken auf einem Server, welcher im Rahmen von Cloud-Computer-Dienstleistungen einem Nutzer Speicherplatz zur Verfügung stellt, stellt eine «Vervielfältigung auf beliebigen Trägern» gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. b der Richtlinie 2001/29 dar.
Die Passage «oh I» wurde nicht rechtswidrig aus «Oh Why» in «Shape of You» kopiert
Die Passage «Oh I» im Song «Shape of You» von Ed Sheeran wurde durch diesen nicht unter Verletzung von Urheberrecht aus dem älteren, durch Sami Chokri komponierten Song «Oh Why» kopiert.
Der Artikel «500 Hotels suchen Käufer» ist wegen Urheberrechtsverletzung im Internetauftritt der Beklagten und auf www.blick.ch zu löschen
Wegen einer im Wesentlichen integralen Übernahme des klägerischen Artikels «500 Hotels suchen Käufer» durch die Beklagte unter dem Titel «Bereits 500 Hotels stehen zum Verkauf in der Schweiz» u.a. auf www.blick.ch wird die Beklagte zur entsprechenden Löschung in ihrem Internetauftritt verurteilt.