Der Artikel «500 Hotels suchen Käufer» ist wegen Urheberrechtsverletzung im Internetauftritt der Beklagten und auf www.blick.ch zu löschen
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I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)
Frau A.___ ist Verfasserin des am 11. Mai 2020 mit ihrem Einverständnis in der «htr hotelrevue» publizierten Artikels mit der Überschrift «500 Hotels suchen Käufer». Sie klagte am 18. Mai 2021 vor dem Handelsgericht Zürich gegen die B.___ AG, weil diese ihr Urheberrecht am erwähnten Artikel verletzt habe, indem sie diesen in einer geänderten bzw. bearbeiteten Fassung unter dem Titel «Bereits 500 Hotels stehen zum Verkauf in der Schweiz» auf www.blick.ch übernommen habe.
Gutheissung der Klage
II. Ausführungen unter dem Aspekt des Urheberrechts (Auszug / teilweise mit wörtlichem Zitat)
1. Grundsätzliches:
a) Gemäss Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Bst. a URG besteht insbesondere an literarischen, wissenschaftlichen und anderen Sprachwerken ein Urheberrechtsschutz, sofern sie im Werk selber einen individuellen Charakter aufweisen. (E. 4 Abs. 2 a.A.)
b) Der individuelle Charakter eines Sprachwerks setzt – wenn auch mit minimalen Anforderungen – voraus, dass der Urheber einen vorhandenen gestalterischen Spielraum...
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