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Das Zeichen «Vita» erweist sich für seine beanspruchten Produkte mangels ernsthaften Markengebrauchs als verwirkt

Das Zeichen «Vita» erweist sich für seine beanspruchten Produkte mangels ernsthaften Markengebrauchs als verwirkt

Rechtsprechung
Markenrecht

Das Zeichen «Vita» erweist sich für seine beanspruchten Produkte mangels ernsthaften Markengebrauchs als verwirkt

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 6. Juli 2001 reichte die deutsche Vitakraft-Werke Wührmann & Sohn & Co. KG beim EUIPO den Antrag ein, das Zeichen «Vita» sei als Unionsmarke unter Beanspruchung diverser elektronischer Produkte insbes. der Klasse 9 einzutragen. Dementsprechend wurde diese Marke am 27. September 2005 unter der Nr. 2290385 registriert. Über mehrere Schritte gelangte das Zeichen schliesslich zur Sony Computer Entertainment Europe Ltd., London, heute Sony Interactive Entertainment Europe Ltd., London (nachfolgend Beschwerdeführerin bzw. Bf). Mit Datum vom 14. Oktober 2011 beantragte die spanische Vieta Audio SA gegen das fragliche Zeichen eine Verwirkungserklärung mit der Begründung, es sei in der Periode vom 14. Oktober 2006 bis zum 13. Oktober 2011 mit Bezug auf die beanspruchten Produkte in der Europäischen Union nicht ernsthaft genutzt worden, ohne dass hiefür gerechtfertigte Gründe vorlagen. Obschon anschliessend seitens der Bf verschiedene Dokumente eingereicht wurden, welche den ernsthaften Markengebrauch belegen sollten, erliess die Annullationsabteilung EUIPO am 30. Juni 2014 eine Verwirkungserklärung für das angefochtene Zeichen...

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