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Übertragung

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Unter anderem mangels Nachweises besserer Berechtigung fehlt schon eine Aktivlegitimation für Ansprüche aus Art. 3 Abs. 1 Bst. c sowie Art. 53 MSchG, zumal gemäss Vertrag zwischen Klägerin und Beklagter eine Koexistenz zwischen «CLUB C.__» und «C.__» (verbleibende Marke der Klägerin) beabsichtigt war. Die Argumente der Klägerin bezüglich fehlenden Ablaufs der Verwirkungsfrist gemäss Art. 53 Abs. 2 MSchG sind ebenso unbehelflich. Schliesslich liegt auch kein unlauteres Verhalten vor.
iusNet IP 24.04.2023

When in Rome do as the Romans do?

Fachbeitrag
Patentrecht

Die Klarstellung der Beschwerdekammern des EPA zur Übertragung von Prioritätsrechten in T205/14 und deren Befolgung in der neueren europäischen nationalen Rechtsprechung

Die durch die Entscheidung T62/05 der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts gestiftete Verwirrung zur Frage, welche Bedingungen an die gültige Übertragung eines Prioritätsrechts gestellt werden müssen und welches Recht auf Prioritätsrechtsübertragungen anwendbar ist, klärte eine neuere Entscheidung T205/14, die in diesem Beitrag vorgestellt wird: Es ist das auf den Vertrag anwendbare nationale Recht. Der Artikel stellt die Entscheidung T205/14 sowie deren Rezeption in die nationale Rechtsprechung der Vertragsstaaten vor.
sic! 03/2017