Rechtsprechung Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr «OTTO’S» setzt sich gegen die Markt-Ausdehnungspläne der «OTTO»-Gruppe teilweise durch «OTTO’S» setzt sich gegen die Markt-Ausdehnungspläne der «OTTO»-Gruppe teilweise durch Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet Eine Klage nach UWG sowie MSchG im Zusammenhang mit Plüschtieren dringt letztlich nicht durch Eine Klage nach UWG sowie MSchG im Zusammenhang mit Plüschtieren dringt letztlich nicht durch
Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr
«OTTO’S» setzt sich gegen die Markt-Ausdehnungspläne der «OTTO»-Gruppe teilweise durch «OTTO’S» setzt sich gegen die Markt-Ausdehnungspläne der «OTTO»-Gruppe teilweise durch
Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte
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Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet
Eine Klage nach UWG sowie MSchG im Zusammenhang mit Plüschtieren dringt letztlich nicht durch Eine Klage nach UWG sowie MSchG im Zusammenhang mit Plüschtieren dringt letztlich nicht durch