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Verwirkung des Übertragungsanspruchs

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Unter anderem mangels Nachweises besserer Berechtigung fehlt schon eine Aktivlegitimation für Ansprüche aus Art. 3 Abs. 1 Bst. c sowie Art. 53 MSchG, zumal gemäss Vertrag zwischen Klägerin und Beklagter eine Koexistenz zwischen «CLUB C.__» und «C.__» (verbleibende Marke der Klägerin) beabsichtigt war. Die Argumente der Klägerin bezüglich fehlenden Ablaufs der Verwirkungsfrist gemäss Art. 53 Abs. 2 MSchG sind ebenso unbehelflich. Schliesslich liegt auch kein unlauteres Verhalten vor.
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