Das Zeichen «APPLE» wird angesichts des notorisch überragenden Bekanntheitsgrades als eine der bekanntesten Marken der Welt überhaupt und allgemein bekannte Firmenbezeichnung vom (hier relevanten) Durchschnittskonsumenten nicht i.S. einer Frucht, sondern als unmittelbarer Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstanden. Das angemeldete Wortzeichen «APPLE» ist somit für alle beanspruchten Waren als Unterscheidungsmerkmal der verschiedenen Anbieter tauglich.