iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Das Zeichen «APPLE» ist angesichts seines Bezugs auf das weltberühmte Unternehmen «APPLE» für sämtliche beanspruchten Waren marktschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «APPLE» wird angesichts des notorisch überragenden Bekanntheitsgrades als eine der bekanntesten Marken der Welt überhaupt und allgemein bekannte Firmenbezeichnung vom (hier relevanten) Durchschnittskonsumenten nicht i.S. einer Frucht, sondern als unmittelbarer Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstanden. Das angemeldete Wortzeichen «APPLE» ist somit für alle beanspruchten Waren als Unterscheidungsmerkmal der verschiedenen Anbieter tauglich.
iusNet IP 23.06.2019

Seiten