Domaine du droit 06
Markenrecht
Das Zeichen «APPLE» ist angesichts seines Bezugs auf das weltberühmte Unternehmen «APPLE» für sämtliche beanspruchten Waren marktschutzfähig
Die Widerspruchsmarke «UBER» setzt sich gegen die Wort-Bildmarke «uberall (fig.)» durch
Die Widerspruchsmarke «THINK DIFFERENT» setzt sich mangels Nachweises notorischer Bekanntheit in der Schweiz gegen «Tick different (fig.)» nicht durch
Die Widerspruchsmarke «POWERWALL» setzt sich für einen Teil der beanspruchten Waren gegen die jüngere Marke «TESLA POWERWALL» durch
«Zurich Real Estate» verletzt im Verhältnis zu «Zurich Insurance Company Ltd» Marken-, Firmen- und Lauterkeitsrecht
POSTAUTO wird für einen (weiteren) Teil der Produkte als durchgesetzte Marke registriert
Éclairages
Markenrecht
Die Marke «SO’BiOétic (fig.)» ist infolge Verwechslungsgefahr sowie z.T. schädlicher Wirkung für die Widerspruchsmarken nicht schutzfähig
Jurisprudence
Markenrecht
C-505-17 P
Gericht der Europäischen Union (EuG)