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Die Marke «SO’BiOétic (fig.)» ist infolge Verwechslungsgefahr sowie z.T. schädlicher Wirkung für die Widerspruchsmarken nicht schutzfähig

Die Marke «SO’BiOétic (fig.)» ist infolge Verwechslungsgefahr sowie z.T. schädlicher Wirkung für die Widerspruchsmarken nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht

Die Marke «SO’BiOétic (fig.)» ist infolge Verwechslungsgefahr sowie z.T. schädlicher Wirkung für die Widerspruchsmarken nicht schutzfähig

I. Ausgangslage

Am 9. Juni 2008 wurde die Eintragung einer europäischen Marke der französischen Groupe Léa Nature SA (nachfolgend Groupe Léa) für Produkte insbes. der Klassen 3 und 25 der Nizza-Klassifikation im «Bulletin des marques communautaires» publiziert, wobei sich das Zeichen wie folgt präsentiert:

Gegen diese Eintragung erhob die portugiesische Debonair Trading International Lda (nachfolgend Debonair) am 9. September 2008 Widerspruch unter Bezugnahme auf ihre europäische Marke «SO…?» für Produkte der Klasse 3 sowie ihre nationale Marke «SO…?» für Produkte der Klasse 25. Mit Verfügung vom 23. November 2010 wies die «division d’opposition» des EUIPO diesen Widerspruch vollumfänglich ab.

Gegen diesen Entscheid erhob die Debonair am 21. Januar 2011 Beschwerde beim EUIPO. Die entsprechende Beschwerde wurde durch die «première chambre de recours» des EUIPO gutgeheissen, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Vorbehältlich einer einzigen Ausnahme bestehe Identität oder eine wesentliche Übereinstimmung zwischen den durch...

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