B-319_2018.pdf Rechtsprechung Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig
Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig