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Domaine du droit 06

Markenrecht

Das Zeichen «NOVE» ist (u.a.) auch für Schmuckwaren und Bekleidung schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Im Gegensatz zum IGE qualifiziert das BVGer das Zeichen «NOVE» für keine der schweizerischen Landessprachen – und insbes. auch nicht für die italienische Sprache trotz der diesbezüglichen Verwandtschaft mit «nuove» – hinsichtlich der beanspruchten Produkte als nicht zum Gemeingut gehörend.
iusNet IP 15.12.2019

Dem Zeichen «ALOFT» wird für die (u.a.) beanspruchten Hoteldienstleistungen die Eintragung verweigert

Jurisprudence
Markenrecht
Mit Bezug auf die beanspruchten Hoteldienstleistungen («services hôteliers») erweist sich das Zeichen «ALOFT» – da beschreibend – als zum Gemeingut gehörend. Demgegenüber hat die Vorinstanz demselben Zeichen die Eintragung für «services de restauration (alimentation)» zu Recht zugestanden.
iusNet IP 15.12.2019

Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte

Jurisprudence
Markenrecht
Im Zusammenhang mit der Einrede des Nichtgebrauchs gelingt es der Inhaberin der Marke «Puma (fig.)» nicht, den markenmässigen Gebrauch für den relevanten Zeitraum – durch Dritte mit ihrem Einverständnis – ausreichend glaubhaft zu machen.
iusNet IP 09.12.2019

Das Zeichen «NOVAPRIME» wirkt in Bezug auf die beanspruchten Produkte ohne weiteres als Hinweis auf Art und Qualität

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt die Beurteilung der Vorinstanz, wonach das in Rede stehenden Zeichen im Sinne von «neu» und «erstklassig» als Hinweis auf Art und Qualität der beanspruchten Produkte verstanden wird, weshalb es als nicht unterscheidungskräftig dem Gemeingut zuzurechnen ist.
iusNet IP 09.12.2019

Die Widerspruchsmarke «AREA INTERNATIONAL» setzt sich gegen die Wort-/Bildmarke «AREAMoney» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Angesichts insbes. der Gleichartigkeit der beanspruchten Dienstleistungen (Versicherungswesen unter Einbezug weiterer Beratungsdienste wie z.B. «affari finanziari») und Übereinstimmung im Kernelement «Area» besteht Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 01.12.2019

«esmara see you IN PARIS (fig.)» ist für nicht aus Paris stammende Produkte eine irreführende Herkunftsangabe

Jurisprudence
Markenrecht
Ungeachtet der weiteren Elemente «esmara» sowie «see you in» gilt der Bestandteil «PARIS» – auch ohne besonderes Gewicht des symbolischen Eiffelturms – als irreführende (direkte) Herkunftsangabe für Waren, die nicht aus Paris stammen.
iusNet IP 01.12.2019

Die angemeldete Verpackungsform für Lippenpflegeprodukte ist infolge Zugehörigkeit zum Gemeingut nicht markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Die geltend gemachte Verpackungsform für Lippenpflegeprodukte hebt sich von anderen Formen in diesem Sektor zu wenig ab, um eine ausreichende Kennzeichnungskraft zu entfalten bzw. als Herkunftshinweis zu wirken. Sie ist daher dem Gemeingut zuzuweisen und damit nicht markenschutzfähig.
iusNet IP 01.12.2019

Das Zeichen «Un gout de fou…jusq’au bout» (sic) ist für Esswaren nicht eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Angesichts des beschreibenden und anpreisenden Charakters des Zeichens «Un gout de fou…jusq’au bout» mit Bezug auf die beanspruchten Konfiserieprodukte erweist sich die Marke in der Schweiz als nicht eintragungsfähig.
iusNet IP 27.11.2019

«GRAND BASEL» ist für Dienstleistungen im Ausstellungsbereich nicht eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
«GRAND BASEL» stellt für die beanspruchten Dienstleistungen im Ausstellungsbereich zumindest bezüglich Französisch als Landessprache eindeutig eine direkte Herkunftsbezeichnung dar, weshalb diesem Zeichen die Eintragung zu verweigern ist.
iusNet IP 27.11.2019

Für «vente au détail de cuisines équipées» in Klasse 35 ist «Mobalpa» im Vergleich zu den Waren von «MOBALPA» zulässig

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt, dass die angefochtene Marke im Bereich der Dienstleistung «vente au détail de cuisines équipées» der Klasse 35 - trotz offensichtlicher Zeichenähnlichkeit zwischen «Mobalpa» und «MOBALPA» - mangels Gleichheit der Produkte im Verhältnis zu den durch die Widerspruchsmarke beanspruchten Waren, die teilweise ebenfalls dem Küchenbereich zuzuordnen sind, zulässig ist.
iusNet IP 27.11.2019

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