Es besteht eine relevante Zeichenähnlichkeit zwischen den streitigen Marken, welche beide vor allem durch einen symbolischen Hahn geprägt sind. Angesichts der mehrheitlich gleichen Produkte, welche durch die Widerspruchsmarke sowie die jüngere Marke beansprucht werden, setzt sich deshalb die Widerspruchsmarke (mit einer einzigen Ausnahme für «trottinettes») durch.