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Domaine du droit 06

Markenrecht

Die aus drei senkrechten Balken bestehende Marke der adidas AG ist nicht EU-schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Der umstrittenen, nur aus drei senkrechten Balken bestehenden Marke der adidas AG kann keine ausreichende Verkehrsdurchsetzung zugesprochen werden. Sie wurde so vom Markeneintrag abweichend eingesetzt, dass kein Gebrauch des Zeichens selber vorliegt; auch ist der Nachweis nicht gelungen, dass die Marke im gesamten EU-Gebiet verwendet wurde.
iusNet IP 18.08.2019

Die Widerspruchsmarken «Qnective» und «Qnective (fig.)» setzen sich gegen die Wort-/Bildmarke «Q qnnect (fig.)» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarken verfügen dank fantasievollem Ersatz von «con» im Wort «connective» durch ein Q über eine (wenn auch leicht reduzierte) Kennzeichnungskraft. Die Verwechslungsgefahr ist v.a. deshalb zu bejahen, weil eine starke Zeichenähnlichkeit sowie eine vollständige oder zumindest teilweise Produktegleichheit bestehen.
iusNet IP 18.08.2019

Praxisänderung betr. Behandlung einer vor Ablauf der 5-Jahres-Karenzfrist erhobenen Nichtgebrauchseinrede

Jurisprudence
Markenrecht
Die bisherige Praxis, wonach das IGE eine Nichtgebrauchseinrede nicht zu behandeln hat, wenn die 5-Jahres-Karenzfrist von Art. 12 Abs.1 MSchG nicht bereits im Zeitpunkt der ersten Stellungnahme des Widerspruchsgegners abgelaufen ist, wird aufgegeben.
iusNet IP 18.08.2019

Das Zeichen «BETOKONTAKT» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Im Zusammenhang mit den beanspruchten Baumaterialien erweist sich das Zeichen «BETOKONTAKT» aus Sicht des im Umgang mit solchen Produkten versierten Publikums als lediglich beschreibend im Sinne eines Hinweises auf eine Haftung zwischen Beton oder ähnlichen Untergründen mit Bezug auf andere Komponenten.
iusNet IP 18.08.2019

Die Widerspruchsmarken «WORLD ECONOMIC FORUM (fig.)» und «WORLD ECONOMIC FORUM» setzen sich gegen die Marke «ZURICH ECONOMIC FORUM (fig.)» teilweise durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Ausdrücke «economic forum», «world» und «zurich» sind dem gemeinfreien Raum zuzuordnen. Die Widerspruchsmarken haben jedoch eine wenigstens minimale Kennzeichnungskraft, weshalb eine mittelbare Verwechslungsgefahr hinsichtlich der durch die angefochtene Marke beanspruchten Dienstleistungen im Bereich von Kongressen etc. besteht.
iusNet IP 23.06.2019

Der geltend gemachte Nichtgebrauch der Widerspruchsmarke gegenüber der jüngeren Marke «QUANTEDGE (fig.)» bezieht sich auf sämtliche durch diese beanspruchten Waren oder Dienstleistungen

Jurisprudence
Markenrecht
Es war nicht korrekt, dass das IGE als Vorinstanz aufgrund von unklaren Formulierungen der Inhaberin der Widerspruchsmarke die Frage des rechtserhaltenden Gebrauchs lediglich mit Bezug auf zwei von einer ganzen Reihe beanspruchter Dienstleistungen prüfte.
iusNet IP 23.06.2019

Der durch die jüngere Marke «QUANTEXTUAL (fig.)» geltend gemachte Nichtgebrauch der Widerspruchsmarke bezieht sich auf sämtliche durch diese beanspruchten Waren oder Dienstleistungen

Jurisprudence
Markenrecht
Es war nicht korrekt, dass das IGE als Vorinstanz aufgrund von unklaren Formulierungen der Inhaberin der Widerspruchsmarke die Frage des rechtserhaltenden Gebrauchs lediglich mit Bezug auf zwei von einer ganzen Reihe beanspruchter Dienstleistungen prüfte.
iusNet IP 23.06.2019

Die Marke «PARADIS» setzt sich gegen die schweizerischen Marken «BLANC DU PARADIS» sowie «ROUGE DU PARADIS» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Mangels ausreichender Kennzeichnungskraft wird der insbes. auf französischen Branntwein ausgerichteten Widerspruchsmarke «PARADIS» im Verhältnis zu den auf schweizerische Weine bezogenen Marken «BLANC DU PARADIS» sowie «ROUGE DU PARADIS» der Schutz verweigert.
iusNet IP 23.06.2019

Die internationale Registrierung «ALEXANDRA Laurent-Perrier (3D)» ist auch in der Schweiz als kombinierte Formmarke schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das internationale Zeichen «ALEXANDRA Laurent-Perrier (3D)» ist für die beanspruchten Champagnerweine auch in der Schweiz schutzfähig. Der Vorname «Alexandra» sowie der Name «Laurent-Perrier» schaffen aufgrund von Gestaltung, Platzierung und Wiederholung im Gesamteindruck eine ausreichende Unterscheidungskraft.
iusNet IP 23.06.2019

Eine dreidimensionale Marke lediglich in Form ovaler Dosen ohne herausragende Elemente ist nicht markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Der fraglichen Marke fehlt angesichts der Formenvielfalt im Segment der beanspruchten Waren (Lippenbalsam als Teil des Bereiches der Lippenpflegeprodukte) die verlangte Unterscheidungskraft, insbes. weil die besonderen Zeichenelemente wie überhoher Deckel sowie Mulde keinen unerwarteten und ungewöhnlichen Gesamteindruck vermitteln.
iusNet IP 23.06.2019

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