Die Widerspruchsmarken «Burn Energy (fig.)» sowie «BURN» setzen sich gegen das Zeichen «burn (fig.)» mangels Produkteähnlichkeit nicht durch
Dem Zeichen «burn (fig.)» ist die Schutzausdehnung in die Schweiz im Verhältnis zu den Widerspruchsmarken «Burn Energy (fig.)» sowie «BURN» zu gewähren, weil eine einschlägige Produkteähnlichkeit zu verneinen ist. Die Zeichenähnlichkeit wurde nicht geprüft.
Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Fundació Gala-Salvador Dali (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte
Im Zusammenhang mit der Einrede des Nichtgebrauchs gelingt es der Inhaberin des Zeichens «Fundació Gala-Salvador Dali (fig.)» nicht, den markenmässigen Gebrauch für den relevanten Zeitraum ausreichend glaubhaft zu machen; denn die eingereichten Belege reichen dazu bei weitem nicht aus.
Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «SALVADOR DALI» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte
Im Zusammenhang mit der Einrede des Nichtgebrauchs gelingt es der Inhaberin des Zeichens «SALVADOR DALI» nicht, den markenmässigen Gebrauch für den relevanten Zeitraum ausreichend glaubhaft zu machen; denn die eingereichten Belege reichen dazu bei weitem nicht aus.
Die Bildmarke für den «Rubik’s Cube» ist nicht eu-markenschutzfähig
Obschon die Bildmarke für den sog. «Rubik’s Cube» nicht auch den für die Anwendung dieses Objekts benötigten inneren Drehmechanismus zeigt, hält das Gericht die entscheidenden Elemente als gegeben, welche einen Markenausschluss wegen Darstellung der technischen Wirkung des Produkts durch das Zeichen rechtfertigen.
Das Zeichen «OLD SKOOL» ist für die beanspruchten Waren beschreibend und die Verkehrsdurchsetzung nicht ausreichend belegt
Für die Marke «OLD SKOOL» wurde der Markenschutz infolge Verkehrsdurchsetzung für Turnschuhe geltend gemacht. Das BVGer erkannte auf Zugehörigkeit des Zeichens zum Gemeingut sowie auf fehlendes Freihaltebedürfnis und wies die Beschwerde mangels Glaubhaftmachung der Verkehrsdurchsetzung ab.
Das Zeichen «Osaka Soda (fig.)» mit sichelförmig gebogenem Element verstösst nicht gegen den Schutz des Roten Halbmondes
Obschon das Symbol des Roten Halbmondes analog zum Roten Kreuz einen ausgeprägten Schutz gegen den Missbrauch durch Marken geniesst, liegt im vorliegenden Fall kein Verstoss gegen die öffentliche Ordnung (Rotkreuzgesetz) vor; denn die figurativen Elemente der Marke stellen eine Einheit dar, welche gemeinsam als Fantasiezeichen wahrgenommen wird.
Das christliche Kreuz im Zeichen «[Hirsch] (fig.)» ist infolge Gewöhnung z.B. an seine Verwendung in Schmuckstücken nicht sittenwidrig
Obschon für den christlichen Glauben zentral, hat das lateinische Kreuz im Wandel der Zeit diverse Verwendungen z.B. im Bereich von Schmuckgegenständen gefunden, sodass nicht mehr gesagt werden kann, sein religiöser Bezug könne die Gefühle durchschnittlicher christlicher Kreise verletzen.
«REAPAIN (fig.)» ist mit Bezug auf die Marke «JB BLANCPAIN (fig.)» für Uhren, Zeitmessinstrumente und verwandte Produkte nicht eintragungsfähig
Trotz sehr weit gehender Produkteähnlichkeit besteht angesichts von «BLANC» und «REA» sowie «JB 1735» in der Widerspruchsmarke keine unmittelbare Verwechslungsgefahr. Eine mittelbare ist jedoch für Uhren, Zeitmessinstrumente und verwandte Produkte glaubhaft aufgrund diesbezüglicher erhöhter Verkehrsbekanntheit der Widerspruchsmarke.
Die Widerspruchsmarke «RITZ» setzt sich mangels notorischer Bekanntheit in der Schweiz gegen «RITZCOFFIER» nicht durch
Die Anerkennung des Zeichens «RITZ» für den Hotelleriebereich als notorisch bekannt ist mit Bezug auf die ebenfalls diesen Bereich berührende Marke «RITZCOFFIER» zu verweigern. Dies insbes., weil eine solche Anerkennung bewirken würde, dass zahlreiche andere Marken den Grundsatz der Priorität des tatsächlichen Markeneintrages (Art. 5 MSchG) unterlaufen könnten.
Das Zeichen «Salvador Dali (fig.)» erweist sich gegenüber der Marke «DALIGRAMME» als schutzfähig
Mangels Zeichenähnlichkeit setzt sich das primär bildlich erkennbare Zeichen «Salvador Dali (fig.)» trotz weitgehender Produktegleichheit gegenüber der Marke «DALIGRAMME» durch. Dies insbes., weil die Widerspruchsmarke mit «gramme» ein erhebliches, vom strittigen Zeichen abweichendes Element aufweist.