Die Bildmarke für den «Rubik’s Cube» ist nicht eu-markenschutzfähig
Die Bildmarke für den «Rubik’s Cube» ist nicht eu-markenschutzfähig
Die Bildmarke für den «Rubik’s Cube» ist nicht eu-markenschutzfähig
I. Ausgangslage
Nachdem das EUIPO seinerzeit das folgende dreidimensionale Zeichen als Unionsmarke für die Produkte «Puzzles en trois dimensions» der Nizzaklasse 28 eingetragen hatte,
wurde die Frage, ob der Rubik’s Cube markenrechtlich geschützt werden kann, bereits einmal bis zum EuGH gebracht und dort trotz einem anders lautenden Urteil des Gerichtshofs der EU verneint mit der Folge, dass das EUIPO diese Registrierung wieder löschte. Gegen diese Löschung klagte die englische Rubik’s Brand Ltd. erneut vor dem Gerichtshof der EU.
II. Erwägungen unter dem Aspekt absoluter Eintragungshindernisse
1. Grundsätzliches:
a) Aufgrund von Art. 4 der Verordnung EU Nr. 40/94 (bzw. des heutigen Art. 4 der Verordnung EU 2017/1001) ist ein Zeichen, welches die Form eines Produkts wiedergibt, eintragungsfähig, wenn es (i) eine grafische Darstellung enthält sowie (ii) geeignet ist, das Produkt des betroffenen Unternehmens von denjenigen anderer zu unterscheiden. (Rz. 41)
b) Gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. e/ii der Verordnung...
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