Trotz Übereinstimmung im «Daumen hoch» Motiv verneinte das BVGer eine Verwechslungsgefahr zur jüngeren Bildmarke mit Ziegenbock, da diese deutliche Gestaltungsunterschiede zur Wort-/Bild-Widerspruchsmarke «Like-Button» von Facebook aufwies, und sprach dem im Bereich der Digitalkommunikation notorisch bekannten, gebräuchlichen Handzeichen für Zustimmung die betriebliche Herkunftsfunktion ab.