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Weichenstellung beim urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsobjekten

Fachbeitrag
Urheberrecht
Designrecht

Weichenstellung beim urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsobjekten

Während der EU-Gesetzgeber das ­Urheberrecht nach wie vor nur punktuell vereinheitlicht hat, gestaltet der EuGH das Urheberrecht in den letzten Jahren mittels zahlreicher Urteile – jüngst zunehmend nicht nur für die digitale, sondern auch für die analoge Welt.
sic! 10/2020

EuGH: Unterscheidungskraft einer eingekrümmten Amphore als Formmarke

Fachbeitrag

EuGH: Unterscheidungskraft einer eingekrümmten Amphore als Formmarke

Der EuGH hat im berichteten Urteil entschieden, dass einer eingekrümmten Amphore für Waren der Klassen 29, 30, 32 und 33 Unterscheidungskraft zugestanden werden kann. ­Aufgrund der eher einfachen Form­gestaltung dieser eingekrümmten Amphore mag man sich daher aus schweizerischer Perspektive fragen, ob der EuGH inskünftig eine weniger strenge Eintragungspraxis für Formmarken vorgibt und dies insoweit auch wünschenswerte Impulse für eine Lockerung der strengen Praxis in der Schweiz zur Folge hat.
sic! 9/2020

Kopiervergütung gemäss GT8 und GT9

Fachbeitrag

Kopiervergütung gemäss GT8 und GT9

Art. 59 Abs. 3 URG dient der Rechtssicherheit. Er bezieht sich auf die Tarife als solche und im Ganzen, d. h. auch auf die Modalitäten ihrer Anwendung, z. B. auf die Meldung bzw. Auskunftserteilung oder Abrechnung und die vergütungsbezogenen Vorschriften der Tarife. Tarifvorschriften können Art. 51 Abs. 1 URG konkre­tisieren. Fehlende Kooperation und eine Verletzung der Auskunftspflicht durch die Nutzer können Sanktionen nach sich ziehen. Diese schaffen keine gesetzeswidrigen Vergütungsansprüche. Der Kontext des Massengeschäfts der Verwertungsgesellschaften erlaubt standardisierte Mechanismen in Tarifen, zumal die Verwertungsgesellschaften auf Angaben der Nutzer angewiesen und gerade angesichts von Art. 45 Abs. 1 URG zu einer wirtschaftlichen Verwaltung angehalten sind. Die Vermutung zum Vorhandensein eines kopierfähigen Geräts und somit zum Bestehen der Vergütungspflicht an sich wie auch die Vermutung der Vergütungspflicht aufgrund der Einschätzung durch die Verwertungsgesellschaft sind mit der Rechtsordnung vereinbar, insbesondere mit Art. 8 ZGB.
sic! 9/2020

Den Piraten auf der Spur: Die neue Norm zur Datenbearbeitung

Fachbeitrag

Den Piraten auf der Spur: Die neue Norm zur Datenbearbeitung

Rechteinhaberinnen und Rechte­inhaber wissen meist nicht, wer im Internet Urheberrechtsverletzungen begeht. Sie können höchstens die Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse) des Anschlusses ausfindig ­machen, von dem die Verletzung ausging. Die Dokumentation von IP-­Adressen der Anschlüsse, über die urheberrechtlich geschützte Inhalte unerlaubt hochgeladen werden, ist damit für die Urheberrechtsdurchsetzung im Internet ein wesentliches Element. Der bundesgerichtliche Entscheid «Logistep» führte jedoch zu Unsicherheiten darüber, ob Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber solche IP-Adressen sammeln und die Strafverfolgungsbehörden diese anschliessend im Strafverfahren verwerten dürfen. Das revidierte Urheberrechtsgesetz regelt in Artikel 77i die Datenbearbeitung durch Rechteinhabende zum Zweck der Strafverfolgung. Die Norm ermöglicht es Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern, IP-Adressen zu sammeln, um diese den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben. Die urheberrechtliche Norm zur Datenbearbeitung klärt ­damit die Unsicherheiten, die sich aus dem Entscheid «Logistep» ergaben.
sic! 9/2020

Zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung des EuGH zum Recht der öffentlichen Wiedergabe

Fachbeitrag

Zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung des EuGH zum Recht der öffentlichen Wiedergabe

Durch neue, schnell voranschreitende technische Entwicklungen ist das Recht der öffentlichen Wiedergabe in jüngerer Zeit entscheidend beeinflusst worden. Diese tech­nischen Neuerungen bedingen eine Anpassung des Urheberrechts, sodass das Recht der öffentlichen ­Wiedergabe in der Vergangenheit wie auch jüngst wiederholt Gegenstand höchstrichterlicher nationaler, aber auch europäischer Rechtsprechung war. In einer kasuistischen Rechtsprechung hat der EuGH den Begriff der öffentlichen Wiedergabe als zweigliedriges Tatbestandsmerkmal ausgestaltet. Anhand der einschlä­gigen Urteile werden in diesem Beitrag die vom Gericht entwickelten Tatbestandsmerkmale dargestellt. Die Rechtsprechung des EuGH zum Recht der öffentlichen Wiedergabe ist jedoch vielfältiger Kritik ausgesetzt. Auf diese wird hier ebenfalls eingegangen, zunächst in der Gesamtschau und dann bezogen auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale.
sic! 9/2020

Sky gegen SkyKick

Fachbeitrag

Sky gegen SkyKick

Am 29. Januar 2020 entschied der EuGH in der Sache «Sky / SkyKick»1. Kurz gesagt ging es um die Frage, ob eine Markeneintragung ­wegen eines vagen oder überbreiten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses aufgrund absoluter Eintragungshindernisse oder Bösgläubigkeit angreifbar ist. Der EuGH stellte fest, dass fehlende Klarheit und Eindeutigkeit unter keinen der normierten Nichtigkeitsgründe falle. Löschung wegen Bösgläubigkeit komme jedoch in Betracht, auch ohne dass der Anmelder einen bestimmten Wettbewerber habe schädigen wollen. Bösgläubigkeit mache jedoch eine Markeneintragung nur insoweit angreifbar, als tatsächlich die Benutzungsabsicht gefehlt habe. Konkret heisst das z. B. für «Software», dass ein Hersteller einer ganz spezifischen Software ­keinesfalls den Begriff als Ganzen verlieren kann, sondern nur insoweit, als seine Software nicht ­betroffen ist. Das entspricht sozu­sagen einer dem Verzeichnis immanenten sal­vato­rischen Klausel. Mit der Ent­scheidung setzt der EuGH die ­Demontage seiner eigenen IP TRANSLATOR-Entscheidung fort. IP TRANSLATOR hob das öffentliche Interesse an der Bestimmtheit von Waren­verzeichnissen hervor. Dieses wichtige Urteil wird jedoch zunehmend zum stumpfen Schwert, weil das ­Fehlen der Bestimmtheit keine negativen Folgen hat für die Markeninhaber.
sic! 7-8/2020

Es grünt so grün, wenn der EuGH den grünen Punkt nicht für verfallen erklärt

Fachbeitrag

Es grünt so grün, wenn der EuGH den grünen Punkt nicht für verfallen erklärt

Am 19. Juli 1999 wurde das Zeichen der Anmelderin Duales System Deutschland GmbH (nachfolgend «DGP») als Unionskollektivmarke (nachfolgend «angegriffene Marke») für eine Vielzahl an Waren und Dienstleistungen ein­getragen. In der zugehörigen Markensatzung wurde darauf hingewiesen, dass die in Rede stehende Marke geschaffen worden sei, «um es den Verbrauchern und dem Handel zu ermög­lichen, Ver­packungen, die in das [Recyclingsystem von DGP] einbezogen sind und für die ein Beitrag zur Finanzierung des Systems errichtet wurde, sowie Waren mit solchen Verpackungen zu erkennen und von anderen Verpackungen und Waren zu unterscheiden». Im November 2012 stellte Halston Properties einen Antrag auf Erklärung des teilweisen Verfalls der angegrif­fenen Marke für alle beanspruchten Waren mit der Begründung, die Marke sei für diese Waren nicht ernsthaft benutzt worden. 2015 hiess die Löschungsabteilung des EUIPO diesen Antrag teilweise gut und erklärte die angegriffene Marke für alle Waren, für die sie eingetragen worden war, mit Ausnahme der aus Verpackungen bestehenden Waren, für verfallen. Die dagegen erhobene Beschwerde von DGP wies die Fünfte Beschwerdekammer des EUIPO zurück. Die Beschwerdekammer kam zum Schluss, dass DGP keinen Nachweis erbracht hätte, dass die angegriffene Marke benutzt worden sei, um die Ursprungsidentität der streitgegenständlichen Waren zu garantieren. Auch die von DGP an das EuG erhobene Klage wurde abgewiesen. Das EuG war der Ansicht, dass DGP keine «ernsthafte Benutzung» der angegriffenen Marke nachweisen konnte, u. a. weil «die Benutzung der [angegriffenen] Marke als Kollektivmarke, die Waren der Mitglieder des Verbands bezeichnet, um sie von Waren zu unterscheiden, die von Unternehmen stammen, die nicht Teil dieses Verbands sind, von den massgeblichen Verkehrskreisen als eine Benutzung wahrgenommen wird, die sich auf Verpackungen bezieht. …[Das] ökologische Verhalten des Unternehmens dank seiner Mitgliedschaft im Lizenzvertragssystem [von DGP] wird von den massgeblichen Verkehrskreisen dem Umstand zugeschrieben, dass die Verpackung ökologisch behandelt werden kann[,] und nicht einer solchen Behandlung des verpackten Produkts selbst, das sich … für eine ökologische Behandlung als ungeeignet erweisen kann». DGP zog das Urteil in der Folge an den EuGH weiter.
sic! 7-8/2020

Von der «freien Benutzung» zum «künstlerischen Zitat»

Fachbeitrag
Urheberrecht

Von der «freien Benutzung» zum «künstlerischen Zitat»

In einem Urteil aus dem Jahre 1959 hat das BGer die Rechts­figur der «freien Benutzung», die es damals nur im deutschen Urheberrechtsgesetz gab, zur ungeschriebenen Norm des schweizerischen ­Urheberrechts erklärt. Der EuGH hat in einem 2019 ergangenen Urteil diese deutsche Regelung für unvereinbar mit der EU-Richtlinie 2001/29 erklärt und sie damit faktisch ausser Kraft gesetzt. Was bedeutet dieser Entscheid für das schweizerische ­Urheberrecht? Der Beitrag plädiert dafür, diese von allem Anfang an problematische Rechtsprechung auf­zugeben und die Zulässigkeit der Übernahme von Elementen vorbestehender Werke in neue Werke nach dem Zitatrecht des Art. 25 URG zu beurteilen.
sic! 07-8/2020

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